Entwicklung von Software, der Handel mit entsprechenden Produkten, die Betreuung der Kunden und die Vermarktung der EDV-Programme sowie die Übernahme von Beteiligungen als geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme aller Geschäfte und Rechtshandlungen, die zur Förderung dieses Untemehmensgegenstandes geeignet sind.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stephan Sander
Oldenburg
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 1 - 10 Sdb. Tag der ersten Eintragung: 08.10.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.08.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2002
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Verden/Aller (11 IN 146/18) vom 03.09.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.