Handelsregister · VR 3229

Chronologischer Auszug

UNITEC - Institut für Technik und Prüfwesen Qualitätsgemeinschaft öffentlicher bestellter und vereidigter Sachverständiger e.V. · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
UNITEC - Institut für Technik und Prüfwesen
Qualitätsgemeinschaft öffentlicher bestellter und vereidigter
Sachverständiger e.V.

b)
Nürnberg
a)
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende gemeinsam
mit dem stellvertretenden Vorsitzenden oder der
Vorstitzende gemeinsam mit dem Schatzmeister.

b)
Vorsitzender:
Stegner, Karl-Heinz, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
Stv. Vorsitzender:
Schultheiss, Klaus, Schwabach, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Wendl, Wolfgang, Neumarkt i. d. Opf, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 14.01.1999 zuletzt geändert am 22.03.1999

b)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden
Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
a)
31.05.2002
Schleif

b)
Tag der ersten Eintragung: .
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 8ff So.
2b)
Gewählt:
Stv. Vorsitzender:
Blaedel, Hans Karl, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Schatzmeister:
Klaus, Eugen, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schatzmeister:
Wendl, Wolfgang, Neumarkt i. d. Opf, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Stv. Vorsitzender:
Schultheiss, Klaus, Schwabach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.09.2005 hat die Änderung des § 3 (Mitgliedschaft -
Aufnahmebedingungen von weiteren Mitgliedern -) der Satzung beschlossen.
a)
31.05.2007
Sedler

b)
Protokoll Bl.18 ff.SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.