Handelsregister · HRB 40239

Chronologischer Auszug

UNITAX Nehm GmbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
UNITAX Nehm GmbH

b)
Pulheim

c)
die Personenbeförderung jeder Art.
Gegenstand des Unternehmens ist die
Personenbeförderung sowie die Pflege und
Wartung von Fahrzeugen und technischen
Geräten.
80.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Nehm, Gerhard, Unternehmer, Pulheim-
Brauweiler
einzelvertretungsberechtigt;
Geschäftsführer:
Nehm, Grete, Unternehmerin, Pulheim-
Brauweiler
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.04.1985 zuletzt geändert am
15.02.1995
a)
02.08.2002
Maass

b)

Tag der ersten
Eintragung:
03.11.1983
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
1878 Amtsgericht
Bergheim getreten.
Freigegeben am
02.08.2002.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Vom-Stein-Strasse 7, 50259 Pulheim
a)
19.09.2011
J. Edler

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.