Handelsregister · HRA 726179

Chronologischer Auszug

Uniprint Knauer GmbH & Co. KG · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.06.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Uniprint Knauer GmbH & Co. KG

b)
Dettingen an der Erms
Geschäftsanschrift:
Fabrikstr. 2-18, 72581 Dettingen an der Erms
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Uniprint Knauer Verwaltungs GmbH, Dettingen an der
Erms (Stuttgart HRB 731616)
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Kommanditgesellschaft

b)
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde
Umwandlung
der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"Uniprint Knauer GmbH", Dettingen an der Erms (Amtsgericht
Stuttgart HRB 723036)
gemäß § 190 ff. UmwG.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.

c)
Kommanditist:
Knauer, Karlheinz, Dettingen an der Erms, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 500.000,00 EUR.

Kommanditist:
Constantia Teich GmbH, Weinburg, Österreich (Firmenbuch des
Handelsgerichts St. Pölten FN 92993f), Einlage: 161.100,00
EUR.
a)
08.03.2011
Grau
2c)
Ausgeschieden als
Kommanditist:
Knauer, Karlheinz, Dettingen an der Erms, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 500.000,00 EUR.

Für diese Einlage in Sonderrechtsnachfolge eingetreten als
Kommanditist:
Knauer TH UG (haftungsbeschränkt), Stuttgart (Amtsgericht
Stuttgart HRB 747749), Einlage: 500.000,00 EUR.
a)
03.06.2014
Rick
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 10.08.2015 (1
IN 276/15) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
02.09.2015
Cerekwicki
4b)
Der Gesellschaft ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt
(§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
02.09.2015
Cerekwicki
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 01.10.2015 (1
IN 276/15) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Tübingen, 1 IN 276/15)
aufgelöst.
Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1
HGB von Amts wegen eingetragen.

Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 02.02.2022 (1
IN 276/15) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
a)
06.06.2023
Knezevic

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.