Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der Vizepräsident, der Schatzmeister und der Schriftführer. Vertreten wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder. Dabei muss der Präsident oder der Vizepräsident mitwirken.
Satzung Blatt 16-21 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 08.12.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.11.2005.
Satzung Blatt 42 ff Sonderband
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Satzung Blatt 106-108 der Akten
Satzung
Satzung vom 17.02.1993
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2002 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Beiträge) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Beiträge), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand) und § 10 (Ehrenrat) beschlossen. Darüber hinaus wurde § 11 (Rechnungsprüfer) neu in die Satzung eingefügt. Der bisherige § 11 ist jetzt § 12 (Auflösung des Vereins).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.