Handelsregister · VR 6587

Chronologischer Auszug

Union für Demokratie und Sozialen Fortschritt UDPS-Kreisverein Stuttgart e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Union für Demokratie und Sozialen Fortschritt UDPS-
Kreisverein Stuttgart e.V.

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht aus Vorsitzender, stellvertretender
Vorsitzender, Generalsekretär, Kassenwart, Sekretär für
Informationen, Mobilisierung und Sensibilisieren der
Mitglieder sowie Sekretär für soziale und kulturelle
Angelegenheiten.
Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorstands ist beschlussfähig, wenn drei
Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Vorsitzenden.

b)
Vorsitzender:
Bin-Tshikala, Kazadi, Weinstadt, *XX.XX.XXXX
Stellv. Vorsitzender:
Bengi, Mboma, Heubach, *XX.XX.XXXX
Generalsekretär:
Mpembele, Luyeye, Kernen, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Maleko, Moko, Weinstadt, *XX.XX.XXXX
Sekretär f. Informa.:
Batu, Mayitukila, Esslingen, *XX.XX.XXXX
Sekretär sozial.Ang.:
Ikanga, Mvila, Holzgerlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 23.06.1996 mit Nachtrag vom 14.03.1999, 06.08.2000
a)
19.09.2005
Bartsch

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
19.09.2005.
Tag der ersten Eintragung:
29.03.2001
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 31
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand besteht aus Vorsitzender, stellvertretender
Vorsitzender, Generalsekretär, Kassenwart, Sekretär für
Informationen, Mobilisierung und Sensibilisieren der
Mitglieder sowie Sekretär für soziale und kulturelle
Angelegenheiten.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Vorstands ist beschlussfähig, wenn drei
Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Vorsitzenden.
a)
19.10.2005
Mall

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.