Handelsregister · VR 6587
Chronologischer Auszug
Union für Demokratie und Sozialen Fortschritt UDPS-Kreisverein Stuttgart e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Union für Demokratie und Sozialen Fortschritt UDPS- Kreisverein Stuttgart e.V. b) Stuttgart | a) Der Vorstand besteht aus Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Generalsekretär, Kassenwart, Sekretär für Informationen, Mobilisierung und Sensibilisieren der Mitglieder sowie Sekretär für soziale und kulturelle Angelegenheiten. Vorstandsmitglieder vertreten. Der Vorstands ist beschlussfähig, wenn drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. b) Vorsitzender: Bin-Tshikala, Kazadi, Weinstadt, *XX.XX.XXXX Stellv. Vorsitzender: Bengi, Mboma, Heubach, *XX.XX.XXXX Generalsekretär: Mpembele, Luyeye, Kernen, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Maleko, Moko, Weinstadt, *XX.XX.XXXX Sekretär f. Informa.: Batu, Mayitukila, Esslingen, *XX.XX.XXXX Sekretär sozial.Ang.: Ikanga, Mvila, Holzgerlingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 23.06.1996 mit Nachtrag vom 14.03.1999, 06.08.2000 | a) 19.09.2005 Bartsch b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.09.2005. Tag der ersten Eintragung: 29.03.2001 Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 31 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Vorstand besteht aus Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Generalsekretär, Kassenwart, Sekretär für Informationen, Mobilisierung und Sensibilisieren der Mitglieder sowie Sekretär für soziale und kulturelle Angelegenheiten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstands ist beschlussfähig, wenn drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. | a) 19.10.2005 Mall |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.