Handelsregister · VR 7104

Chronologischer Auszug

Union Deutscher Heilpraktiker, Bundesverband · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Union Deutscher Heilpraktiker

b)
Frankfurt am Main
a)
Der Präsident vertritt den Verein.
Der Präsident kann den Verein in allen
Rechtsgeschäften bis zum Betrage von Euro 2.500,00 je
Einzelfall verpflichten.
Rechtsgeschäfte je Fall zwischen Euro 2.500,00 und
Euro 5.000,00 bedürfen der Zustimmung durch die
beiden stellvertretenden Präsidenten, solche über Euro
5.000,00 müssen von der Mehrheit der
Mitgliederversammlung genehmigt werden.
Die Mitgliederversammlung kann diese Beträge jederzeit
neu festlegen.

b)
Präsidentin:
Gerhardus, Monika, Schöneck, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 06.08.1977 zuletzt geändert am 13.06.2003
a)
15.02.2005
Kurz

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.12.1977
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzungsänderung Blatt 156
2a)
Union Deutscher Heilpraktiker, Bundesverband
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name und Sitz), 4 (Mitgliedschaft), 11 (Mitgliederverzeichnis), und 8 (Präsidium)
beschlossen; § 9 (Schatzmeister) wurde ersatzlos gestrichen, die bisherigen §§ 10-15
erhalten die Ziffern 9-14.
a)
12.05.2006
Sikora

b)
Satzungsänderung Bl. 179-181
d.A.
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Beiträge) beschlossen.
a)
15.10.2009
Dittberner

b)
Satzungsänderung Blatt 207 d.A.
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.04.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4
(Mitgliedschaft), 7 (Unionsversammlung) und 9 (Kassenprüfer) beschlossen.
a)
12.08.2010
Dreßler

b)
Fall 4

Beschluss Blatt 197 ff.
Sonderband
Satzung Blatt 201 Sonderband
5a)
Geändert, nun:
Der Präsident kann den Verein in allen
Rechtsgeschäften bis zum Betrage von Euro 3.500,00 je
Einzelfall verpflichten.
Rechtsgeschäfte je Fall zwischen Euro 3.500,00 und
Euro 10.000,00 bedürfen der Zustimmung durch die
beiden stellvertretenden Präsidenten, solche über Euro
10.000,00 müssen von der Mehrheit der
Mitgliederversammlung genehmigt werden.
Die Mitgliederversammlung kann diese Beträge jederzeit
neu festlegen.

b)
Nicht mehr
Präsidentin:
Gerhardus, Monika, Schöneck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Präsident:
Lockenvitz, Hartmut, Solingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Präsidium) beschlossen.
a)
22.10.2012
Leifert

b)
Beschluss Blatt 3 Sonderband 2
Aktuelle Satzung Blatt 24 - 31
Sonderband 2
Fall 5
6b)
Bestellt als
Präsident:
Haseloff, Frank, Potsdam, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Präsident:
Lockenvitz, Hartmut, Solingen, *XX.XX.XXXX
a)
14.09.2021
Weber

b)
Fall 8
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Unionsversammlung) beschlossen.
a)
21.11.2023
Dittberner

b)
Fall 9

Satzung Blatt 71 - 73
Sonderband 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.