Handelsregister · VR 39127
Chronologischer Auszug
Union der Wirtschaft e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Union der Wirtschaft e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Weitere Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitlgied. Für Verträge des Vereins mit einzelnen Vorstandsmitgliedern oder Gesellschaften, an denen Vorstandsmitglieder beteiligt sind, sowie Verträge mit einer Zahlungsverpflichtung des Vereins von jährlich mehr als EUR 25.000, benötigt der Vorstand die Zustimmung des Präsidiums. b) Vorsitzender: 1. Dr. Klinge, Marcel, *XX.XX.XXXX, Villingen-Schwenningen stellvertretender Vorsitzender: 2. Fränkle, Marcus Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Karlsruhe | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 28.05.2021 | a) 13.09.2021 Berg b) Satzung Bl.11-27 |
| 2 | b) stellvertretender Vorsitzender: 3. Aisenbrey, Alexander, *XX.XX.XXXX, Villingen-Schwenningen | a) 18.07.2022 Berg | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende hat Alleinvertretungsbefugnis. Für Verträge des Vereins mit einzelnen Vorstandsmitgliedern oder Gesellschaften, an denen Vorstandsmitglieder beteiligt sind, sowie Verträge mit einer Zahlungsverpflichtung des Vereins von jährlich mehr als EUR 50.000, benötigt der Vorstand die Zustimmung des Präsidiums. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 8 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 9 (Präsidium), § 10 (Aufgaben des Präsidiums), § 11 (Compliance-Beauftragter), § 12 (Vorstand), § 13 (Aufgaben des Vorstandes), § 15 (Beiräte) und § 18 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 24.08.2023 Berg b) Beschluss Bl. 49-56,67 (57-66) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.