Handelsregister · VR 31191

Chronologischer Auszug

Union der syrischen Studenten und Akademiker (USSA) e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Union der syrischen Studenten und Akademiker
(USSA) e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Al-Amin, Ousama, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:

2.
Abdullateef, Shaher, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassenwart:

3.
Al Aiyan, Ahmad, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 23.07.2011
a)
19.01.2012
Müller
b)
Satzung Bl. 5-13
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:

1. Al-Amin, Ousama

Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:

2. Abdullateef, Shaher

Nicht mehr Kassenwart:

3. Al Aiyan, Ahmad

Vorsitzender:

4.
Gumrok, Moustafa, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:
5.
Haj Hamoud, Ahmed, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2017 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2018 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 4 (Mitgliedschaft) und § 9 (Auflösung des
Vereins) beschlossen.
a)
24.01.2019
Dambietz
b)
Satzung Bl.
36-37R
Beschluss Bl.
34-35

Beschluss Bl.
40-42 (44-47)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.