HRA 120811

UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels - KG

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

An der Autobahn 29 - 33, 28876 Oyten

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Oyten
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
03.01.2020
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

UNIMET GmbH & Co. Zentral-KG

Oyten

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

UNIMET Zentrallager Nord GmbH

Oyten

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 125/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 125/18 -sch-
Wirksam am
20.04.2023
Registerbezug
Walsrode, HRA 120811
11 IN 125/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRA 120811), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Nord GmbH, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds VR Smart Finanz Bank GmbH festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde.

Da die abgerechneten Arbeitszeiten und Auslagen gleichermaßen das Verfahren 11 IN 124/18 betreffen, waren die Beträge jeweils lediglich hälftig zu berücksichtigen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 05.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 125/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 125/18 -sch-
Wirksam am
02.02.2023
Registerbezug
Walsrode, HRA 120811
11 IN 125/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRA 120811), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Nord GmbH, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 01.12.2022 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit die Festsetzung der Vergütung.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 01.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 125/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 125/18 -sch-
Wirksam am
06.10.2022
Registerbezug
Walsrode, HRA 120811
11 IN 125/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRA 120811), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Nord GmbH, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Egberts, Herzberger Straße 41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), 1.2. Andreas Röpe, Rosenweg 11, 27313 Dörverden, (Geschäftsführer), 1.3. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds DZ Bank AG, Berliner Allee 5, 30175 Hannover festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 05.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 125/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 125/18 -sch-
Wirksam am
19.10.2020
Registerbezug
Walsrode, HRA 120811
11 IN 125/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET
Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG
Walsrode, HRA 120811), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Nord GmbH, An der
Autobahn 29-33, 28876 Oyten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1. Thomas Egberts, Herzberger Straße 41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer),
1.2. Andreas Röpe, Rosenweg 11, 27313 Dörverden, (Geschäftsführer), 1.3.
Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg),
(Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen
Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche
Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin
zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Donnerstag, 13.11.2020, 09:00 Uhr, Saal 214, Hauptgebäude, Johanniswall 8,
27283 Verden (Aller).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO),
und zwar:

- die Vereinbarung mit der Vermieterin der Betriebsimmobilie, der UNIMET
GmbH & Co. Zentral-KG über die Abgeltung von Mieten für den Zeitraum der
vorläufigen Insolvenzverwaltung und nach Eröffnung des Verfahrens sowie der
Abgeltung etwaiger Absonderungsrechte aus Pfandrechten

- die Abrechnung der erbrachten wechselseitigen Dienstleistungen im
Rahmen des Insolvenzverfahrens innerhalb der Unimet-Unternehmensgruppe bis zum
31.05.2019

Weitere Details ergeben sich aus der Verfahrensakte, die beim Amtsgericht
Verden eingesehen werden kann.

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.

Angesichts der fortwährenden Corona-Pandemie wird um Verständnis für folgende
besondere Maßnahmen zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeiter des
Amtsgerichts gebeten:

1. Für alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten besteht
die Verpflichtung, innerhalb des Amtsgerichts einen Mund-Nasen-Schutz zu
tragen. Die Verwendung von Halstüchern/Schals sowie selbsthergestellten
Alltags-Masken zur Bedeckung von Mund und Nase ist zulässig. Zur Bereitstellung
einer Mund-Nasen-Schutzmaske ist das Amtsgericht nicht verpflichtet. Diese ist
selbst mitzubringen. In den Sitzungssälen entscheidet der/die Vorsitzende nach
Maßgabe der konkreten Situation über die Verwendung von
Mund-Nasen-Schutzmasken.

2. Alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten werden dazu
angehalten, bei jedem Betreten des Amtsgerichts ein Kontaktformular auszufüllen
und abzugeben. Dies dient dazu, in einem etwaigen Infektionsfall mit dem
COVID-19 Virus schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Im
Bedarfsfall werden die Daten dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt.
Anderenfalls werden sie nach einem Monat vernichtet.

3. Aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen können Termine nur unter
Einhaltung besonderer Hygieneschutzbestimmungen durchgeführt werden, so dass
die Kapazität der Sitzungssäle begrenzt ist. Bei Überschreiten der
Kapazitätsgrenze muss der Termin verlegt werden. Es wird daher gebeten, im
eröffneten Verfahren dem/der Insolvenzverwalter/in bzw. Sachwalter/in
spätestens eine Woche vor dem Termin mitzuteilen, ob Sie bzw. ein Vertreter an
dem Termin teilnehmen werden.

4. Es wird gebeten, den Sitzungssaal maximal 10 Minuten vor dem Termin
aufzusuchen, damit es nicht zu Ansammlungen im Wartebereich kommt.

5. Im Gebäude ist der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen
Personen einzuhalten. Das Gericht hat Vorkehrungen dafür getroffen, dass der
Mindestabstand auch in den Sitzungssälen zu allen Verfahrensbeteiligten
gewährleistet ist.

6. Nach dem Termin ist das Gebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen.

7. Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen, Kontakt zu
einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten oder zu jemanden, der im
Verdacht steht, an Covid-19 erkrankt zu sein, ist der Zutritt zum
Gerichtsgebäude untersagt. Soweit das persönliche Erscheinen angeordnet sein
sollte, sind die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens unverzüglich zu
informieren.

Amtsgericht Verden (Aller), 15.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 125/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 125/18 -sch-
Wirksam am
20.02.2020
Registerbezug
Walsrode, HRA 120811
11 IN 125/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET
Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG
Walsrode, HRA 120811), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Nord GmbH, An der
Autobahn 29-33, 28876 Oyten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1. Thomas Egberts, Herzberger Straße 41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer),
1.2. Andreas Röpe, Rosenweg 11, 27313 Dörverden, (Geschäftsführer), 1.3.
Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg),
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß
§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie
folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 251,65 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 26.11.2019 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
8.182.921,50 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Zu- und Abschläge sind wie folgt angesetzt worden:

-Für die Betreibsfortführung ein Zuschlag in Höhe von 56,65 %

-Für die Bemühungen um eine übertragende Sanierung ein Zuschlag von 75 %

-Für die Bearbeitung von Ausund Absonderungsrechten ein Zuschlag von 30 %

-Für die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten ein Zuschlag von 35 %

-Wegen der Erschwernis durch die Konzernstruktur ein Zuschlag von 30 %

-Für den Aufwendigen Forderungseinzug ein Zuschlag von 10 %

-Wegen der Hohen Zahl von Gläubigern ein Zuschlag von 10 %

-Für die Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss ein Zuschlag von 20 %

-Wegen der Beauftragung eines externen Dienstleisters ein Abschlag von 15 %

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der
Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse
nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt
3.319.242,32 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt
100 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 56,65 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall
8, 27283 Verden (Aller) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 18.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 120811 HRA 120811: UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels - KG, Oyten, An der Autobahn 29 - 33, 28876 Oyten. Aufgrund der Entscheidung des Insolvenzverwalters ist das Geschäftsjahr ab dem 01.01.2020 das Kalend…
HRA 120811: UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels - KG, Oyten, An der Autobahn 29 - 33, 28876 Oyten. Aufgrund der Entscheidung des Insolvenzverwalters ist das Geschäftsjahr ab dem 01.01.2020 das Kalenderjahr.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 125/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 125/18 -sch-
Wirksam am
02.12.2019
Registerbezug
Walsrode, HRA 120811
11 IN 125/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET
Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG
Walsrode, HRA 120811), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Nord GmbH, An der
Autobahn 29-33, 28876 Oyten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1. Thomas Egberts, Herzberger Straße 41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer),
1.2. Andreas Röpe, Rosenweg 11, 27313 Dörverden, (Geschäftsführer), 1.3.
Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg),
(Geschäftsführer), hat der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt, seine
Vergütung und Auslagen festzusetzen. Den Beteiligten wird die Möglichkeit
gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung
zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts aus.

Amtsgericht Verden (Aller), 29.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 125/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 125/18 -sch-
Wirksam am
22.07.2019
Registerbezug
Walsrode, HRA 120811
11 IN 125/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET
Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG
Walsrode, HRA 120811), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Nord GmbH, An der
Autobahn 29-33, 28876 Oyten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1. Thomas Egberts, Herzberger Straße 41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer),
1.2. Andreas Röpe, Rosenweg 11, 27313 Dörverden, (Geschäftsführer), 1.3.
Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg),
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds
Euler Hermes Kreditversicherung AG festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64
Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie
folgt bekannt gemacht:

EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR abzüglich

EUR Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 08.05.2019 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Euler
Hermes Kreditversicherung AG die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1 InsVV ein Stundensatz in
Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde
insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall
8, 27283 Verden (Aller) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 18.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 120811 HRA 120811: UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels - KG, Oyten, An der Autobahn 29 - 33, 28876 Oyten. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 120811: UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels - KG, Oyten, An der Autobahn 29 - 33, 28876 Oyten. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 125/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 125/18 -sch-
Wirksam am
05.02.2019
Registerbezug
Walsrode, HRA 120811
11 IN 125/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET
Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG
Walsrode, HRA 120811), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Nord GmbH, An der
Autobahn 29-33, 28876 Oyten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1. Thomas Egberts, Herzberger Straße 41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer),
1.2. Andreas Röpe, Rosenweg 11, 27313 Dörverden, (Geschäftsführer), 1.3.
Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg),
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, daß
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Verden (Aller), 04.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 125/18 -sch- · UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 125/18 -sch-
Wirksam am
06.11.2018
Registerbezug
Walsrode, HRA 120811
11 IN 125/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der UNIMET
Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG
Walsrode, HRA 120811), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager Nord GmbH, An der
Autobahn 29-33, 28876 Oyten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1. Thomas Egberts, Herzberger Straße 41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer),
1.2. Andreas Röpe, Rosenweg 11, 27313 Dörverden, (Geschäftsführer), 1.3.
Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg),
(Geschäftsführer), ist am 06.11.2018 um 00:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster,
Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/322739200
bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen
werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 06.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 120811 HRA 120811: UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels - KG, Oyten, An der Autobahn 29 - 33, 28876 Oyten. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: UNIMET Zentrallager Hildesheim Gesellschaft m…
HRA 120811: UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels - KG, Oyten, An der Autobahn 29 - 33, 28876 Oyten. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: UNIMET Zentrallager Hildesheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 489).
Veränderungen
HRA 120811 HRA 120811: UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels - KG, Oyten, An der Autobahn 29 - 33, 28876 Oyten. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: UNIMET Zentrallager Hildesheim Gesellschaft mit…
HRA 120811: UNIMET Zentrallager Nord GmbH & Co. Handels - KG, Oyten, An der Autobahn 29 - 33, 28876 Oyten. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: UNIMET Zentrallager Hildesheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 489), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.02.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.02.2018 mit der UNIMET Zentrallager Hildesheim GmbH & Co. Handels-Kommanditgesellschaft mit Sitz in Hildesheim (AG Hildesheim, HRA 1651) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.