Handelsregister · HRB 209408
Chronologischer Auszug
UniCredit Invest Alternatives GmbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) WMC Management GmbH b) München Geschäftsanschrift: Am Eisbach 3, 80538 München c) Erwerb, Verwaltung, Nutzung, Verwertung und Veräußerung von Vermögensgegenständen aller Art, auch Beteiligungen an inländischen und/oder ausländischen Gesellschaften. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte nach § 34c GewO oder solche, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. | 26.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen b) Geschäftsführer: Dr. Krütten, Rainer, München, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Pelckmann, Hendrik, München, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Volz, Gabriele, München, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2013 mit Nachtrag vom 12.09.2013 und Nachtrag vom 16.12.2013. b) Die Gesellschaft hat am 13.11.2013 mit der Wealth Capital Management Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 144160) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 20.11.2013 zugestimmt. | a) 09.01.2014 Timm | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pelckmann, Hendrik, München, *XX.XX.XXXX | a) 30.01.2014 Kiefer | ||||
| 3 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2014 hat die Änderung der §§ 6 (Aufsichtsrat), 7 (Gesellschafterversammlung) und 12 (Aufsichtsrecht durch die Bank von Italien) der Satzung und die Einfügung der §§ 6 a und b beschlossen. | a) 18.03.2014 Kuhn | ||||
| 4 | 125.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 99.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital und Vertretungsregelung. | a) 20.05.2014 Kuhn | ||
| 5 | b) Von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft hat am 13.11.2013 mit der Wealth Management Capital Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 144160) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 20.11.2013 zugestimmt. | a) 30.10.2014 Kuhn b) Berichtigung der Firma (Eintragung Ziff. 1). | ||||
| 6 | b) Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Volz, Gabriele, Feldkirchen, *XX.XX.XXXX | b) Der mit der Wealth Management Capital Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 144160) abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag vom 13.11.2013 ist durch Vertrag vom 02.10.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2014 hat zugestimmt. | a) 30.10.2014 Kuhn | |||
| 7 | a) WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 1 KAGB; bb) Luftfahrzeugen, Luftfahrzeugbestandund -ersatzteilen gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 3 KAGB; cc) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 4 KAGB; dd) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Ziffer 3 und Ziffer 4 KAGB genutzt wird; ee) Anteilen oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 2 KAGB; ff) Anteilen oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Ziffer 1 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; gg) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 4 i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB; hh) Anteilen oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums- AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 5 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB; ii) Anteilen oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 6 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB; jj) Vermögensgegenständen nach den §§ 193 und 195 KAGB gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 7 KAGB. b) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und § 284 Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme von Edelmetallen und den in Abs. 2 c) genannten. c) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und § 284 Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme von Edelmetallen und den in Abs. 2 c) genannten. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie Anlageberatung, jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung); c) Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes; d) Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (Anlagevermittlung); e) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Gesellschaftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 6. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Kapitalrücklage/Gewinnrücklage), 7 (Aufsichtsrat), 9 (Beschlüsse des Aufsichtsrats) und 12 (Jahresabschluss) der Satzung beschlossen. | a) 30.10.2014 Kuhn | |||
| 8 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Harteis, Werner, München, *XX.XX.XXXX Hansel, Gregor, Vaterstetten, *XX.XX.XXXX Maiwald, Marianne, Glonn, *XX.XX.XXXX Kaspar, Till, Weßling, *XX.XX.XXXX Hawari, Mahmoud, Aschheim, *XX.XX.XXXX Pannek, Carsten, Werder, *XX.XX.XXXX | a) 17.02.2015 Kiefer | ||||
| 9 | Prokura erloschen: Pannek, Carsten, Werder, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schnurrer, Julian, München, *XX.XX.XXXX | a) 19.03.2015 Lauktien | ||||
| 10 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Klemmer, Stephan, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, *XX.XX.XXXX Geißler, Christoph, München, *XX.XX.XXXX | a) 10.06.2015 Lauktien | ||||
| 11 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Tucherpark 16, 80538 München | a) 18.10.2016 Glashauser | ||||
| 12 | Prokura erloschen: Geißler, Christoph, München, *XX.XX.XXXX | a) 13.10.2017 Lauktien | ||||
| 13 | Prokura erloschen: Kaspar, Till, Weßling, *XX.XX.XXXX | a) 28.11.2017 Lauktien | ||||
| 14 | Prokura erloschen: Klemmer, Stephan, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, *XX.XX.XXXX | a) 27.03.2018 Hinterleitner | ||||
| 15 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Mentzel, Kristina, Augsburg, *XX.XX.XXXX Gangkofner, Alfred, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, *XX.XX.XXXX Horst, Gilbert, München, *XX.XX.XXXX Dr. Gombert, Gunnar, München, *XX.XX.XXXX | a) 04.06.2018 Lauktien | ||||
| 16 | Prokura erloschen: Dr. Gombert, Gunnar, München, *XX.XX.XXXX | a) 11.09.2018 Seidl | ||||
| 17 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Schmitt, Sven Markus, München, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 15.11.2018 Lauktien | ||||
| 18 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Stüber, Michael, Gauting, *XX.XX.XXXX | a) 04.12.2018 Lauktien | ||||
| 19 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Mur, Joachim, Riemerling, *XX.XX.XXXX | a) 22.01.2019 Lauktien | ||||
| 20 | Prokura erloschen: Horst, Gilbert, München, *XX.XX.XXXX | a) 18.04.2019 Lauktien | ||||
| 21 | b) Grünwald, Landkreis München Geschäftsanschrift: Bavariafilmplatz 8, 82031 Grünwald Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung München, 80538 München, Geschäftsanschrift: Am Tucherpark 16, 80538 München | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. | a) 21.06.2019 Dr. Koller | |||
| 22 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: von der Lahr, Achim, München, *XX.XX.XXXX Hoffmann, Anna, München, *XX.XX.XXXX | a) 22.01.2020 Lauktien | ||||
| 23 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Volz, Gabriele, München, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: von der Lahr, Achim, München, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Hoffmann, Anna, München, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: von der Lahr, Achim, München, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Deil, Barbara, München, *XX.XX.XXXX Dr. Oppermann, Kordula, Grünwald, *XX.XX.XXXX | a) 15.12.2020 Lauktien | |||
| 24 | Prokura erloschen: Stüber, Michael, Gauting, *XX.XX.XXXX | a) 08.03.2021 Lauktien | ||||
| 25 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Simanek, Christian, Pöcking, *XX.XX.XXXX | a) 01.07.2021 Lauktien | ||||
| 26 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Seidl, Johannes, Gauting, *XX.XX.XXXX | a) 20.09.2021 Lauktien | ||||
| 27 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schüler, Tom, Winhöring, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Hawari, Mahmoud, Aschheim, *XX.XX.XXXX | a) 03.03.2022 Seidl | ||||
| 28 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Clemens, Frank, Königstein, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: von der Lahr, Achim, München, *XX.XX.XXXX | a) 19.01.2023 Schemm | ||||
| 29 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Huber, Bernhard, München, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Schüler, Tom, Winhöring, *XX.XX.XXXX | a) 23.02.2023 Schemm | ||||
| 30 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Oppowa, Stefanie, Filderstadt, *XX.XX.XXXX | a) 19.07.2023 Straßer | ||||
| 31 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Krütten, Rainer, München, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schmitt, Sven Markus, München, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Hartlief, Ingo, Heikendorf, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Seidl, Johannes, Gauting, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Seidl, Johannes, Gauting, *XX.XX.XXXX | a) 02.11.2023 Schemm | |||
| 32 | Prokura erloschen: Dr. Oppermann, Kordula, Grünwald, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Dr. Simanek, Christian, Pöcking, *XX.XX.XXXX | a) 24.01.2024 Dachl | ||||
| 33 | b) Zweigniederlassung geändert, nun: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung München, 81737 München, Geschäftsanschrift: Thomas-Dehler-Str. 27, 81737 München | Prokura erloschen: Gangkofner, Alfred, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, *XX.XX.XXXX | a) 12.03.2024 Dachl | |||
| 34 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dragota, Horaz, München, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Harteis, Werner, München, *XX.XX.XXXX | a) 11.07.2024 Dachl | ||||
| 35 | b) Zweigniederlassung geändert, nun: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung München, 81925 München, Geschäftsanschrift: Arabellastr. 12, 81925 München | a) 29.10.2024 Großhauser | ||||
| 36 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Clemens, Frank, Königstein, *XX.XX.XXXX | a) 27.01.2025 Dachl | ||||
| 37 | Personendaten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Böpple, Stefanie, Eurasburg, *XX.XX.XXXX | a) 20.08.2025 Maier | ||||
| 38 | c) 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 1 KAGB; bb) Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandund -ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 3 KAGB; cc) Anlage zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 4 KAGB; dd) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Ziffer 3 und Ziffer 4 KAGB genutzt wird; ee) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 2 KAGB; ff) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Ziffer 1 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; gg) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 4 i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB; hh) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums- AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 5 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB; ii) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 6 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB; jj) Vermögensgegenstände nach den §§ 193 und 195 KAGB gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 7 KAGB. b) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und § 284 Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme von Edelmetallen und den in Abs. 2 c) genannten. c) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und § 284 Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme von Edelmetallen und den in Abs. 2 c) genannten. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie Anlageberatung, jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung); c) Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes; d) Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (Anlagevermittlung); e) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Gesellschaftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 6. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2025 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 03.12.2025 Gleisl | |||
| 39 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt: 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen sowie von ELTIF im Sinne der Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates i.V.m. der Delegierten Verordnung 2024/2759 der Europäischen Kommission (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald-, Forstund Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 1 KAGB; bb) Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandund -ersatzteile gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 3 KAGB; cc) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 4 KAGB; dd) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Ziffer 3 und Ziffer 4 KAGB genutzt wird; ee) Anteile oder Aktien an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastrukturgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 2 KAGB; ff) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Ziffer 1 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; gg) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 4; hh) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AlF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 5 KAGB, und die ihrerseits jeweils nahezu ausschließlich in die Vermögensgegenstände nach diesem Absatz 2 lit. a) investieren; ii) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU- Spezial-AlF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 6 KAGB, und die ihrerseits jeweils nahezu ausschließlich in die Vermögensgegenstände nach diesem Absatz 2 lit. a) investieren; jj) Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 7 KAGB. b) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gem. § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere, b) Geldmarktinstrumente, c) Bankguthaben, d) Immobilien, e) Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften, f) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, g) Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, h) unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. c) Allgemeine offene inländische Spezial- AlF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende der in § 284 Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere, b) Geldmarktinstrumente, c) Bankguthaben, d) Immobilien, e) Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften, f) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, g) Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, h) unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. 2a. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben: a) Offene AIF, die als Europäischer langfristiger Investmentfonds (European Long Term Investment Fund-,,ELTIF“) den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/760 („ELTIF-Verordnung") entsprechen, an professionelle Anleger und / oder Kleinanleger vertrieben werden, und ausschließlich in die in Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren. b) Geschlossene AIF, die als Europäischer langfristiger Investmentfonds (European Long Term Investment Fund-,,ELTIF“) den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/760 („ELTIF-Verordnung") entsprechen, an professionelle Anleger und / oder Kleinanleger vertrieben werden und ausschließlich in die in Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren, wobei die Investition in Investmentvermögen nur dann zulässig ist, wenn diese ihrerseits ausschließlich in die in Absatz 2 genannten Vermögengegenstände investieren. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie die Anlageberatung, jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung); c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes; d) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (Anlagevermittlung); e) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Gesellschaftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 6. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) 10.12.2025 Gleisl | ||||
| 40 | a) UniCredit Invest Alternatives GmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2025 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. | a) 03.03.2026 Dr. Müller | |||
| 41 | Personendaten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Huber, Bernhard, München, *XX.XX.XXXX | a) 19.03.2026 Straßer | ||||
| 42 | c) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung inländischer Investmentvermögen sowie von ELTIF im Sinne der Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates i.V.m. der Delegierten Verordnung 2024/2759 der Europäischen Kommission (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische sowie EU- Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB, geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB, sowie geschlossene EU-Spezial- und -Publikums-AIF, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrar-land gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 1 KAGB; bb) Luftfahrzeugen, Luftfahrzeugbestand- und ersatzteilen gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 3 KAGB; cc) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 4 KAGB; dd) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Ziffer 3 und Ziffer 4 KAGB genutzt wird; ee) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastrukturgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Zif-fer 2 KAGB; ff) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Ziffer 1 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; gg) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 4; hh) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AlF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 5 KAGB, und die ihrerseits jeweils nahe-zu ausschließlich in die Vermögensgegenstände nach diesem Absatz 2 lit. a) investieren; ii) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AlF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 6 KAGB, und die ihrerseits jeweils nahezu ausschließlich in die Vermögensgegenstände nach diesem Absatz 2 lit. a) investieren; jj) Vermögensgegenständen nach den §§ 193 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 7 KAGB. kk) Gelddarlehen nach § 285 Absatz 3 Satz 1 und 3, der auf Publikums-AIF mit der Maßgabe entsprechend anwendbar ist, dass abweichend von § 285 Absatz 3 Satz 1 höchstens 30 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und des noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals des geschlossenen Publikums-AIF für diese Darlehen verwendet werden und im Fall des § 285 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 die dem jeweiligen Unternehmen gewährten Darlehen nicht die Anschaffungskosten der an dem Unternehmen gehaltenen Beteiligungen überschreiten. b) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gem. § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere, b) Geldmarktinstrumente, c) Bankguthaben, d) Immobilien, e) Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften, f) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Invest-mentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, g) Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, h) unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. c) Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB, oder offene EU-Spezial-AIF, jeweils unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende der in § 284 Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere, b) Geldmarktinstrumente, c) Bankguthaben, d) Immobilien, e) Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften, f) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, g) Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, h) unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. d) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben: a) Offene AIF, die als Europäischer langfristiger Invest-mentfonds (European Long Term Investment Fund-,,ELTIF“) den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/760 („ELTIF-Verordnung") entsprechen, an professionelle Anleger und / oder Kleinanleger vertrieben werden, und ausschließlich in die in Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren. b) Geschlossene AIF, die als Europäischer langfristiger Investmentfonds (European Long Term Investment Fund-,,ELTIF“) den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/760 („ELTIF-Verordnung") entsprechen, an professionelle Anleger und / oder Kleinanleger vertrieben werden und ausschließlich in die in Absatz 2 genannten Vermögensgegenstände investieren, wobei die Investition in Investmentvermögen nur dann zulässig ist, wenn diese ihrerseits ausschließlich in die in Absatz 2 genannten Vermögengegenstände investieren. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie die Anlageberatung, jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung); c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes; d) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (Anlagevermittlung); e) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen f) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Gesellschaftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 6. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2026 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 02.04.2026 Gleisl |
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