Handelsregister · HRB 25168 KI
Chronologischer Auszug
UNIBERG Group AG · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) UNIBERG Group AG b) Sitz/Niederlassung: Bebensee Geschäftsanschrift: Dorfstraße 3, 23816 Bebensee c) Halten von Beteiligungen und die Geschäftsführung von Tochterunternehmen und das Halten und Erwerben von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft kann Dienstleistungen gegenüber abhängigen Unternehmen erbringen. | 100.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: 1. Möller, Andreas, *XX.XX.XXXX, Königstein im Taunus mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Vorstand: 2. Ulbricht, Martin Peter, *XX.XX.XXXX, Oberpframmern mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Aktiengesellschaft Satzung vom: 12.12.2022 | a) 04.01.2023 Jacobsen | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: 2. Ulbricht, Martin Peter | a) 20.06.2024 Jacobsen | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt vom 23.12.2025 (AZ: 66 IN 195/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 06.01.2026 Neumann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.