Handelsregister · HRB 708922
Chronologischer Auszug
UNESON gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) UNESON gemeinnützige GmbH b) Karlsruhe Geschäftsanschrift: Trierer Str. 33, 76187 Karlsruhe c) Die Förderung von Erziehung und Bildung, die Förderung von Jugendhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Konzerten, kulturellen Aufführungen, Kulturund Bildungsprojekttagen in Schulen und anderen steuerbegünstigten Einrichtungen, Gewinnung von Sponsoren und finanziellen Mitteln zur Finanzierung der Projekte und Ziele der Gesellschaft sowie zur sonstigen Erfüllung der satzungsgemäßigen Aufgaben der Gesellschaft, Entwicklung und Einbringung von Ideen zur Förderung und Unterstützung der Projekte und Ziele der Gesellschaft sowie der durch die Gesellschaft unterstützten Projekte und Einrichtungen, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Darstellung und Publizierung der Tätigkeiten, Ziele und Projekte der Gesellschaft in der Öffentlichkeit (Öffentlichkeitsarbeit), ehrenamtliche Mitarbeiter und Hilfe bei Veranstaltungen und Projekten der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Daneben kann die Gesellschaft die Förderung der genannten steuerbegünstigten Zwecke auch mittelbar, durch die ideelle und finanzielle Förderung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder anderen steuerbegünstigten Körperschaften verwirklichen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bildungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Kindergrippen, Kinderdörfer und Kinderheime. Die Förderung und Unterstützung dieser Einrichtungen geschieht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln durch Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für die geförderten Zwecke dienen. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes einen Zweckbetrieb unterhalten. Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im gesetzlichen zulässigen Rahmen zur Verfügung stehen. | 1,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Sahin, Jasmin Inci, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2010 und 22.02.2010. | a) 15.03.2010 Ley | |
| 2 | a) Firma von Amts wegen berichtigt in: UNESON gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) | a) 15.03.2010 Ley | ||||
| 3 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Teutschneureuter Straße 27, 76149 Karlsruhe | a) 24.05.2022 Rühl | ||||
| 4 | c) Gegenstand des Unternehmens ist - die Förderung von Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr 7 AO), - die Förderung von Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr 4 AO), - die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr 5 AO), - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr 13 AO), - die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr 10 AO) - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO) Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch - die Organisation und Durchführung von Konzerten, kulturellen Aufführungen, Kultur- und Bildungsprojekttagen in Schulen und anderen steuerbegünstigten Einrichtungen - Gewinnung von Sponsoren und finanziellen Mitteln zur Finanzierung der Projekte und Ziele der Gesellschaft sowie zur sonstigen Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Gesellschaft- - Entwicklung und Einbringung von Ideen zur Förderung und Unterstützung der Projekte und Ziele der Gesellschaft sowie der durch die Gesellschaft unterstützten Projekte und Einrichtungen - Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Darstellung und Publizierung der Tätigkeiten, Ziele und Projekte der Gesellschaft in der Öffentlichkeit (Öffentlichkeitsarbeit) - ehrenamtliche Mitarbeit und Hilfe bei Veranstaltungen und Projekten der Gesellschaft - Durchführung und Unterstützung von Hilfstransporten in Kriegs- und Krisengebiete - Wunscherfüllung und Bedarfsdeckung für Ftüchtlingsfamilien, Obdachlose und schwerkranke Menschen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Daneben kann die Gesellschaft die Förderung der genannten steuerbegünstigten Zwecke auch mittelbar, durch die ideelle und finanzielle Förderung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder anderen steuerbegünstigten Körperschaften verwirklichen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bildungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Kindergrippen, Kinderdörfer und Kinderheime. Die Förderung und Unterstützung dieser Einrichtungen geschieht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln durch Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für die geförderten Zwecke dienen. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes einen Zweckbetrieb unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im gesetzlich zulässigen Rahmen zur Verfügung stellen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Stammkapital) und § 6 [Steuerbegünstigung (Mittelverwendung; Selbstlosigkeit)] beschlossen. | a) 11.11.2024 Hupfer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.