Handelsregister · VR 320344

Chronologischer Auszug

Unadinger Landfrauen e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Unadinger Landfrauen e.V.

b)
Löffingen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der 1.
Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden, der Schriftführerin
und der Kassenwartin.
Vertretungsberechtigt ist die 1. Vorsitzende allein oder
die 2. Vorsitzende mit einem weiteren Mitglied des
Vorstandes.

b)
1. Vorsitzende:
Siebler, Monika, Löffingen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Engesser, Gabriele, Löffingen, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Weber, Anita, Löffingen, *XX.XX.XXXX
Kassenwartin:
Rosewich-Bürkle, Sabine, Löffingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 15.01.1999 zuletzt geändert am 04.02.2000
a)
29.09.2014
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
29.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
02.07.1999
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der 1.
Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden, der Schriftführerin,
der Kassenwartin und der Beisitzerin.
Vertretungsberechtigt ist die 1. Vorsitzende allein oder
die 2. Vorsitzende mit einem weiteren Mitglied des
Vorstandes.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Heer, Barbara, geb. Keller, Löffingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr 1.Vorsitzende, nun bestellt als
Beisitzende:
Siebler, Monika, Löffingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 6
(Vereinsvorstand) beschlossen.
a)
28.11.2017
Tänzel

b)
Geänderte Satzung:
AS. 261 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.