Handelsregister · VR 601431
Chronologischer Auszug
Unabhängiger Studierendenausschuss der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Unabhängiger Studierendenausschuss der Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen e.V. b) Villingen-Schwenningen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: Näher, Rudolf, Pforzheim, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Günther, Martell, Freudenstadt, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Pfeiffer, Christoph, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Hoffmann, Daniel, Eschbronn, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 27.06.2012. | a) 13.05.2014 Probst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.05.2014. Tag der ersten Eintragung: 27.08.2012 Satzung: AS. 13 ff. |
| 2 | b) Gewählt als Stellvertretender Vorsitzender: Körner, Florian, geb. Ficker, Ipsheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Pfeiffer, Christoph, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) 08.10.2015 Maier | ||
| 3 | b) Gewählt als Vorsitzender: Faßbender, Martin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Gewählt als Stellvertretender Vorsitzender: Saar, Markus, Rauenberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Näher, Rudolf Hermann, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Günther, Martell, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 23.05.2017 Maier |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.