Besteht der Vorstand aus einer Person, wird der Verein durch diesen allein vertreten. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Zu Rechtsgeschäften über 500,00 EUR bedarf es der Zustimmung des gesamten Vorstandes. Gleiches gilt für das Eingehen von Verbindlichkeiten, der Erwerb, die Belastung und Veräußerung von Grundstücken sowie der Abschluss von Verträgen bzw. Vereinbarungen (auch Wahlvereinbarungen). Der Vorstand ist in der Eingehung von Verbindlichkeiten auf das vorhandene Vereinsvermögen beschränkt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stephan Valtin
Dörfles-Esbach
Vorstand
Udo Döhler
Rödental
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 05.10.2012.
Freitext
Satzung Bl. 9 ff. SB;
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