Unabhängige Bürgergemeinschaft für die Gemeinde Edling UBG - unabhängige Wählergemeinschaft e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Edling
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 41446
Gericht
Amtsgericht Traunstein
Letzte Eintragung
05.12.2024
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte über 500,00 Euro ist die Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Helmut Konrad Hammerbacher
Edling
Vorstand
Florian Michael Prietz
Edling
Vorstand
Therese Hargasser
Edling
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.06.1995
Die Mitgliederversammlung vom 03.06.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 2 (Zweck und Aufgaben), 3 (Eintritt von Mitgliedern), 5 (Ausschluss von Mitgliedern), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 8 (Vorstand), 9 (Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands), 10 (Vertrauensfrage), 11 (Mitgliederversammlungen), 12 (Einberufung von Mitgliederversammlungen), 13 (Ablauf von Mitgliederversammlungen) und 14 (Gegenstand der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.07.2024 hat die Änderung der §§ 8 (Vorstand), 9 (Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands), 11 (Mitgliederversammlung), 12 (Einberufung von Mitgliederversammlungen) und 13 a (Hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen und schriftliche Beschlussfassungen - neu eingefügt) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.09.1995. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 1 So.
Änderungsbeschluß u. Protkoll Bl. 3 SB.
Zuständigkeit geändert zum 1.1.2006 vom Amtsgericht Rosenheim zum Amtsgericht Traunstein.
SBBl. 4, HBBl. 17
SBBl. 5, HBBl. 18
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung hat am 04.07.2005 den Vorstand u. die Satzung in §§ 6 (Rechte u. Pflichten d. Mitglieder), 8 (Vorstand) u. 12 (Einberufung von Mitgliederversammlungen) geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.