Umweltschutz- und Verschönerungsverein Langenfeld e.V. ( UVL )
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Langenfeld
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 30807 früher Amtsgericht Langenfeld
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
09.12.2025
Abrufstand
01.02.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht nach § 26 BGB aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/dieVorsitzende oder der/die stellverteretende Vorsitzende, vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Brigitte Säuberlich
Langenfeld
Vorstand
Sven Lucht
Langenfeld
Vorstand
Barbara Aßmann
Langenfeld
Vorstand
Harald Paul Schedel
Langenfeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Aufgrund des Verschmelzungsvertrages und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der verschmelzenden Vereine vom 22.01.2004 ist der Verein, durch Übertragung des Vermögens als Ganzes unter Ausschluß der Abwicklung gem. §§ 2, 4ff, 36ff, 99ff des Umwandlungsgesetzes im Wege der Neugründung durch Verschmelzung aus den beiden Vereinen "Verkehrs- und Verschönerungsverein", Langenfeld, AZ: VR 61 des Amtsgerichts Langenfeld und "Natur- und Umweltschutz- Fonds Langenfeld", Langenfeld AZ: VR 370 des Amtsgerichts Langenfeld, entstanden. Mit dieser Eintragung wird die Verschmelzung wirksam. Satzung vom 22. Januar 2004.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.04.2015 ist die Satzung geändert in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Aufgaben) und § 13 (Auflösung des Vereins) und Beschluss des Vorstandes vom 26.05.2015 in § 1.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.04.2016 ist die Satzung geändert in § 2 (Aufgaben) und § 13 (Auflösung des Vereins).
Freitext
Satzung Blatt I
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
Satzung Bl. II und III
Satzung Bl. IV
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.