HRA 27699 HB
Umweltbetrieb Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bremen
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Registerdaten
- Sitz
- Bremen
- Datenstand
- 2024-04-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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HRA 27699 HB Änderung der Firma: HRA 27699 HB: Umweltbetrieb Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, Bremen, Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen. Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichti…
Änderung der Firma:
HRA 27699 HB: Umweltbetrieb Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, Bremen, Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen. Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: 1. Ist gemäß § 2 Abs. (2) bis (5) des Bremischen Ortsgesetzes über den Umweltbetrieb Bremen (BremUmBOG) die Wahrnehmung der nachfolgenden Aufgaben, soweit nicht Dritte aufgrund von § 133a des Bremischen Wassergesetzes oder aufgrund von § 22a des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes mit der Wahrnehmung von Aufgaben beliehen sind: Die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Abfallentsorgung, den Betrieb der Blocklanddeponie, die kommunale Abwasserbeseitigung und Entwässerungsgebührenerhebung, soweit sie ihnen durch Ortsgesetz zugewiesen sind, den Unterhalt und die Weiterentwicklung öffentlicher Grünflächen in Bremen sowie den Betrieb von Friedhöfen. In Bremen-Nord ist der Umweltbetrieb Bremen für die Durchführung der Stadtreinigung und Teilen der Straßenunterhaltungsaufgaben für den Stadtbezirk Nord zuständig. Weiterhin übernimmt der Umweltbetrieb Bremen per Kontrakt Dienstleistungsfunktionen für das Sondervermögen Kommunale Abfallentsorgung.
2. Ziel des Eigenbetriebes sind,
a) an dem Erhalt und der Weiterentwicklung des öffentlichen Grüns mitzuwirken, um vor allem den Zweck der allgemeinen Erholung, der Förderung des Stadtklimas, der Gliederung der Siedlungsbereiche zu erfüllen und die Lebensräume für Flora und Fauna zu erhalten und zu gestalten,
b) im Bereich der öffentlichen Abwasserbeseitigung eine umweltschonende Entwässerung zu fördern und
c) im Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung für eine kundenorientierte Abfallberatung zu sorgen und qualifizierte Dienstleistungen für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu erbringen.
Zur Erfüllung der vorstehenden Ziele nimmt der Eigenbetrieb insbesondere die in § 2 Abs. (2) bis (4) BremUmBOG genannten Aufgaben wahr.
3. Dem Eigenbetrieb können vom Senat zusätzliche Aufgaben übertragen werden.
HRA 27699 HB: Umweltbetrieb Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, Bremen, Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen. Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: 1. Ist gemäß § 2 Abs. (2) bis (5) des Bremischen Ortsgesetzes über den Umweltbetrieb Bremen (BremUmBOG) die Wahrnehmung der nachfolgenden Aufgaben, soweit nicht Dritte aufgrund von § 133a des Bremischen Wassergesetzes oder aufgrund von § 22a des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes mit der Wahrnehmung von Aufgaben beliehen sind: Die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Abfallentsorgung, den Betrieb der Blocklanddeponie, die kommunale Abwasserbeseitigung und Entwässerungsgebührenerhebung, soweit sie ihnen durch Ortsgesetz zugewiesen sind, den Unterhalt und die Weiterentwicklung öffentlicher Grünflächen in Bremen sowie den Betrieb von Friedhöfen. In Bremen-Nord ist der Umweltbetrieb Bremen für die Durchführung der Stadtreinigung und Teilen der Straßenunterhaltungsaufgaben für den Stadtbezirk Nord zuständig. Weiterhin übernimmt der Umweltbetrieb Bremen per Kontrakt Dienstleistungsfunktionen für das Sondervermögen Kommunale Abfallentsorgung.
2. Ziel des Eigenbetriebes sind,
a) an dem Erhalt und der Weiterentwicklung des öffentlichen Grüns mitzuwirken, um vor allem den Zweck der allgemeinen Erholung, der Förderung des Stadtklimas, der Gliederung der Siedlungsbereiche zu erfüllen und die Lebensräume für Flora und Fauna zu erhalten und zu gestalten,
b) im Bereich der öffentlichen Abwasserbeseitigung eine umweltschonende Entwässerung zu fördern und
c) im Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung für eine kundenorientierte Abfallberatung zu sorgen und qualifizierte Dienstleistungen für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu erbringen.
Zur Erfüllung der vorstehenden Ziele nimmt der Eigenbetrieb insbesondere die in § 2 Abs. (2) bis (4) BremUmBOG genannten Aufgaben wahr.
3. Dem Eigenbetrieb können vom Senat zusätzliche Aufgaben übertragen werden.
HRA 27699 HB HRA 27699 HB: Umweltbetrieb Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, Bremen, Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen (1. Ist gemäß § 2 bis 5 des Bremischen Ortsgesetzes über den Umweltbetrieb Bremen (BremUm…
HRA 27699 HB: Umweltbetrieb Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, Bremen, Willy-Brandt-Platz 7, 28215 Bremen (1. Ist gemäß § 2 bis 5 des Bremischen Ortsgesetzes über den Umweltbetrieb Bremen (BremUmBOG) die Wahrnehmung der nachfolgenden Aufgaben, soweit nicht Dritte aufgrund von § 133a des Bremischen Wassergesetzes oder aufgrund von § 22a des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes mit der Wahrnehmung von Aufgaben beliehen sind: Die Erhebung von gebühren für die Benutzung der städtischen Abfallentsorgung, den Betrieb der Blocklanddeponie, die kommunale Abwasserbeseitigung und Entwässerungsgebührenerhebung, soweit sie ihnen durch Ortsgesetz zugewiesen sind, den Unterhalt und die Weiterentwicklung öffentlicher Grünflächen in Bremen, sowie den Betrieb von Friedhöfen. In Bremen-Nord ist der Umweltbetrieb Bremen für die Durchführung der Stadtreinigung und Teilen der Straßenunterhaltungsaufgaben für den Stadtbezirk Nord zuständig. Weiterhin übernimmt der Umweltbetrieb Bremen per Kontakt Dienstleistungsfünktionen für das Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung.
2. Ziel des Eigenbetriebes sind, a) an dem Erhalt und der Weiterentwicklung des öffentlichen Grüns mitzuwirken, um vor allem den Zweck der allegemeinen Erholung, der Förderung des Stadtklimas, der Gliederung der Siedlungsbereiche zu erfüllen und die Lebensräume für Flora und Fauna zu erhalten und zu gestalten. b) im Bereich der öffentlichen Abwasserbeseitigung eine umweltschonende Entwässerung zu fördern und c) im Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung für eine kundenorientierte Abfallberatung zu sorgen und qualifizierte dienstleistungen für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu erbringen. Zur Erfüllung der vorstehenden Ziele nimmt der Eigenbetrieb insbesondere die in § 2a Abs. 2 bis 4 BremUmBOG genannten Aufgaben wahr.
3. Dem Eigenbetrieb können vom Senat zusätzliche Aufgaben übertragen werden.). Ist nur eine Person zur Betriebsleitung bestellt, vertritt diese den Betrieb alleine. Sind zwei Personen zur Betriebsleitung bestellt, vertreten beide Mitglieder den Eigenbetrieb gemeinschaftlich. Betriebsleiter: Dr.-Ing. Grunwald, Georg, *XX.XX.XXXX, Bremen; Eigenbetrieb der Freien Hansestadt Bremen.
2. Ziel des Eigenbetriebes sind, a) an dem Erhalt und der Weiterentwicklung des öffentlichen Grüns mitzuwirken, um vor allem den Zweck der allegemeinen Erholung, der Förderung des Stadtklimas, der Gliederung der Siedlungsbereiche zu erfüllen und die Lebensräume für Flora und Fauna zu erhalten und zu gestalten. b) im Bereich der öffentlichen Abwasserbeseitigung eine umweltschonende Entwässerung zu fördern und c) im Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung für eine kundenorientierte Abfallberatung zu sorgen und qualifizierte dienstleistungen für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu erbringen. Zur Erfüllung der vorstehenden Ziele nimmt der Eigenbetrieb insbesondere die in § 2a Abs. 2 bis 4 BremUmBOG genannten Aufgaben wahr.
3. Dem Eigenbetrieb können vom Senat zusätzliche Aufgaben übertragen werden.). Ist nur eine Person zur Betriebsleitung bestellt, vertritt diese den Betrieb alleine. Sind zwei Personen zur Betriebsleitung bestellt, vertreten beide Mitglieder den Eigenbetrieb gemeinschaftlich. Betriebsleiter: Dr.-Ing. Grunwald, Georg, *XX.XX.XXXX, Bremen; Eigenbetrieb der Freien Hansestadt Bremen.
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