Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Unternehmen, die Plansysteme und Lehrmittel entwickeln, herstellen und vertreiben, Lehrmittelverlage betreiben sowie Güter und Waren aller Art exportieren und importieren.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Renatus Weyel
Pohlheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Ulrich Weyel
Gießen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Tanja Weyel
Pohlheim
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 68 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 129 ff Sonderband
Fall 3
Fall 6
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.08.1992 zuletzt geändert am 08.02.1995
Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2005 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Stammkapital) und 9 Ziff. 1 (Gesellschafterbeschlüsse) und damit die Umstellung des Stammkapitals auf 25.564,59 EUR sowie gleichzeitig eine Herabsetzung des Stammkapitals zu Glättungszwecken auf 25.000,00 EUR sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.