Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- UKM Dentallabor GmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Münster
- Geschäftsanschrift
- Albert-Schweitzer-Campus 1, W30, 48149 Münster
Handelsregister · HRB 11769
UKM Dentallabor GmbH · Amtsgericht Münster
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
1. Zweck der Körperschaft ist - die Förderung der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Absatz 2 AO, insbesondere - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Absatz 2 Nr. 3 AO), - die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Absatz 2 Nr. 9 AO), - die Förderung von mildtätigen Zwecken (§ 53 AO) 2. Die steuerbegünstigten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken nach § 57 Absatz 3 AO mit dem Universitätsklinikum Münster, AöR zur Erfüllung der dortigen steuerbegünstigten Zwecke. Insofern wird auf die Satzungszwecke des UKM, AöR, unmittelbar Bezug genommen. 3. Diese Zweckverwirklichung umfasst ferner ein entsprechendes planmäßiges Zusammenwirken mit den anderen steuerbegünstigten Tochter- bzw. Enkelgesellschaften des UKM für deren steuerbegünstige und mit denen dieser Gesellschaft identischen Zwecke. Dabei handelt es sich um die UKM Marienhospital Steinfurt GmbH, die Bauhaus MVZ GmbH, die UKM Infrastruktur Management GmbH, die UKM Gebäudemanagement GmbH und die UKM Management Solutions GmbH. Im Übrigen kann die Gesellschaft auch für andere steuerbegünstige Körperschaften nach Maßgabe des § 57 Abs. 3 AO im Bereich von übereinstimmenden steuerbegünstigten Förderzwecken tätig werden. 4. Der Gesellschaft obliegt im Rahmen des Zusammenwirkens das Betreiben eines Zahntechnischen Labors. Diese Dienstleistungen werden für den Krankenversorgungsbereich des Universitätsklinikum Münster erbracht. 5. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind und diesen fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen (Hilfsperson i.S.v. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO), sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. 6. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 7. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 8. Eine Weitergabe von Mitteln unter den Voraussetzungen von § 58 Nr. 1 AO ist zulässig. 9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Steinfurt
einzelvertretungsberechtigtSteinfurt
Mettingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenWeitere Registerangaben
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