Handelsregister · HRB 109460

Chronologischer Auszug

UHURU Microfinance Consulting gGmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
UHURU Microfinance Consulting GmbH

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Alt-Hausen 12, 60488 Frankfurt am Main

c)
Kommunikations- und
Unternehmensberatung von
Finanzdienstleistern, insbesondere im
Mikrofinanz- sowie Entwicklungssektor.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Reiffenstein, Andreas, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2017
a)
30.08.2017
Weber

b)
Fall 1
2a)
UHURU Microfinance Consulting gGmbH

c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Im
Besonderen § 52 (2) Nr. 15 AO die
Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit.

(2) Zweck der Gesellschaft ist die stringente
Verfolgung des Ziels Nr. 1 für Nachhaltige
Entwicklung der Vereinten Nationen: Keine
Armut. Ferner nach § 52 (2) Nr. 8 AO des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes. Ferner nach §
52 (2) Nr. 7 AO die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe. Des
Weiteren nach § 52 (2) Nr. 13 AO der
Förderung internationaler Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens.

(3) Die Zielregion zur Verfolgung des
Zwecks der Gesellschaft ist Sub-Sahara
Afrika.

(4) Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere durch folgende Tätigkeiten
verwirklicht, die ihren Gegenstand bilden:

a. Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit

Aufbau, Unterstützung und Durchführung
von Programmen für die Vergabe und
Vermittlung von Kleinstkrediten durch
Mikrofinanzinstitute in der Zielregion, an
Individuen und Gruppen, die vom formalen
Bankensektor in der Zielregion
ausgenommen sind

Beratung von Institutionen im
Mikrofinanzsektor (Mikrofinanzinstitutionen)

Vergabe und Vermittlung von Krediten an
Mikrofinanzinstitutionen

Gründung und Beteiligung an
Mikrofinanzinstitutionen

Durchführung, Vergabe und
Veröffentlichung von Umfragen, Studien,
statistischen Erhebungen die dem Zweck
der Gesellschaft dienen

begleitende Öffentlichkeitsarbeit
b.
b. Förderung des Umweltschutzes

Privilegierung von Beratungs-Projekten mit
Schwerpunkten zum Schutz der
Biodiversität, zur Etablierung regenerativer
Energien und zur Verminderung von
schädlichen Treibhausgas-Emmissionen

Konsequenter Ausschluss in der Beratung
von Finanzierungen umweltschädlicher
Aktivitäten
.

c. Förderung von Bildung

Kapazitätsaufbau durch Schulungen und
Trainings für die Verbesserung der
wirtschaftlichen und finanziellen Bildung
von Individuen und Gruppen in der
Zielregion

Entwicklung von Curricula zur Vermittlung
betriebswirtschaftlicher Basiskenntnisse in
Landes- und Stammessprachen

Effizienzsteigerung durch Digitalisierung,
Implementierung entsprechender
Technologien und begleitende Schulungen
d.

d. Förderung der Völkerverständigung
?
Dieser Satzungszweck wird verwirklicht
durch die Förderung des interkulturellen
Austauschs in den Zielregionen in Sub-
Sahara Afrika. Insbesondere wird der
Abbau von Vorurteilen ethnischer und
religiöser Gruppen bei der Durchführung
und Zusammensetzung von kooperativen
Projekten zur Verbesserung eines
friedlichen und toleranten Zusammenlebens
beitragen.

(5) Zweck der Gesellschaft ist auch die
Beschaffung von Mitteln zu Gunsten Nr. 4.
Die Gesellschaft kann im Übrigen im
Rahmen des steuerlich Zulässigen ihre
Mittel ganz oder teilweise an andere
Körperschaften weitergeben oder diese mit
Vermögen ausstatten im Sinne des § 58 (1)
AO.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2021 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
21.07.2021
Hornburg

b)
Fall 2
3c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt,
nun:
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Im
Besonderen § 52 (2) Nr. 15 AO die
Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit.

(2) Zweck der Gesellschaft ist die stringente
Verfolgung des Ziels Nr. 1 für Nachhaltige
Entwicklung der Vereinten Nationen: Keine
Armut. Ferner nach § 52 (2) Nr. 8 AO des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes. Ferner nach §
52 (2) Nr. 7 AO die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe. Des
Weiteren nach § 52 (2) Nr. 13 AO der
Förderung internationaler Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens.

(3) Die Zielregion zur Verfolgung des
Zwecks der Gesellschaft ist Sub-Sahara
Afrika.
(4) Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere durch folgende Tätigkeiten
verwirklicht, die ihren Gegenstand bilden:

a. Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit

Aufbau, Unterstützung und Durchführung
von Programmen für die Vergabe und
Vermittlung von Kleinstkrediten durch
Mikrofinanzinstitute in der Zielregion, an
Individuen und Gruppen, die vom formalen
Bankensektor in der Zielregion
ausgenommen sind

Beratung von Institutionen im
Mikrofinanzsektor (Mikrofinanzinstitutionen)

Vergabe und Vermittlung von Krediten an
Mikrofinanzinstitutionen

Gründung und Beteiligung an
Mikrofinanzinstitutionen

Durchführung, Vergabe und
Veröffentlichung von Umfragen, Studien,
statistischen Erhebungen die dem Zweck
der Gesellschaft dienen

begleitende Öffentlichkeitsarbeit
b. Förderung des Umweltschutzes

Privilegierung von Beratungs-Projekten mit
Schwerpunkten zum Schutz der
Biodiversität, zur Etablierung regenerativer
Energien und zur Verminderung von
schädlichen Treibhausgas-Emmissionen

Konsequenter Ausschluss in der Beratung
von Finanzierungen umweltschädlicher
Aktivitäten

c. Förderung von Bildung

Kapazitätsaufbau durch Schulungen und
Trainings für die Verbesserung der
wirtschaftlichen und finanziellen Bildung
von Individuen und Gruppen in der
Zielregion

Entwicklung von Curricula zur Vermittlung
betriebswirtschaftlicher Basiskenntnisse in
Landes- und Stammessprachen

Effizienzsteigerung durch Digitalisierung,
Implementierung entsprechender
Technologien und begleitende Schulungen

d. Förderung der Völkerverständigung

Dieser Satzungszweck wird verwirklicht
durch die Förderung des interkulturellen
Austauschs in den Zielregionen in Sub-
Sahara Afrika. Insbesondere wird der
Abbau von Vorurteilen ethnischer und
religiöser Gruppen bei der Durchführung
und Zusammensetzung von kooperativen
Projekten zur Verbesserung eines
friedlichen und toleranten
Zusammenlebensbeitragen.

(5) Zweck der Gesellschaft ist auch die
Beschaffung von Mitteln zu Gunsten Nr. 4.
Die Gesellschaft kann im Übrigen im
Rahmen des steuerlich Zulässigen ihre
Mittel ganz oder teilweise an andere
Körperschaften weitergeben oder diese mit
Vermögen ausstatten im Sinne des § 58 (1)
AO.
a)
26.08.2021
Bäuml

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.