Handelsregister · HRB 109460
Chronologischer Auszug
UHURU Microfinance Consulting gGmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) UHURU Microfinance Consulting GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Alt-Hausen 12, 60488 Frankfurt am Main c) Kommunikations- und Unternehmensberatung von Finanzdienstleistern, insbesondere im Mikrofinanz- sowie Entwicklungssektor. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Reiffenstein, Andreas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2017 | a) 30.08.2017 Weber b) Fall 1 | |
| 2 | a) UHURU Microfinance Consulting gGmbH c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Im Besonderen § 52 (2) Nr. 15 AO die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (2) Zweck der Gesellschaft ist die stringente Verfolgung des Ziels Nr. 1 für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen: Keine Armut. Ferner nach § 52 (2) Nr. 8 AO des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes. Ferner nach § 52 (2) Nr. 7 AO die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Des Weiteren nach § 52 (2) Nr. 13 AO der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. (3) Die Zielregion zur Verfolgung des Zwecks der Gesellschaft ist Sub-Sahara Afrika. (4) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die ihren Gegenstand bilden: a. Förderung der Entwicklungszusammenarbeit Aufbau, Unterstützung und Durchführung von Programmen für die Vergabe und Vermittlung von Kleinstkrediten durch Mikrofinanzinstitute in der Zielregion, an Individuen und Gruppen, die vom formalen Bankensektor in der Zielregion ausgenommen sind Beratung von Institutionen im Mikrofinanzsektor (Mikrofinanzinstitutionen) Vergabe und Vermittlung von Krediten an Mikrofinanzinstitutionen Gründung und Beteiligung an Mikrofinanzinstitutionen Durchführung, Vergabe und Veröffentlichung von Umfragen, Studien, statistischen Erhebungen die dem Zweck der Gesellschaft dienen begleitende Öffentlichkeitsarbeit b. b. Förderung des Umweltschutzes Privilegierung von Beratungs-Projekten mit Schwerpunkten zum Schutz der Biodiversität, zur Etablierung regenerativer Energien und zur Verminderung von schädlichen Treibhausgas-Emmissionen Konsequenter Ausschluss in der Beratung von Finanzierungen umweltschädlicher Aktivitäten . c. Förderung von Bildung Kapazitätsaufbau durch Schulungen und Trainings für die Verbesserung der wirtschaftlichen und finanziellen Bildung von Individuen und Gruppen in der Zielregion Entwicklung von Curricula zur Vermittlung betriebswirtschaftlicher Basiskenntnisse in Landes- und Stammessprachen Effizienzsteigerung durch Digitalisierung, Implementierung entsprechender Technologien und begleitende Schulungen d. d. Förderung der Völkerverständigung ? Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung des interkulturellen Austauschs in den Zielregionen in Sub- Sahara Afrika. Insbesondere wird der Abbau von Vorurteilen ethnischer und religiöser Gruppen bei der Durchführung und Zusammensetzung von kooperativen Projekten zur Verbesserung eines friedlichen und toleranten Zusammenlebens beitragen. (5) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln zu Gunsten Nr. 4. Die Gesellschaft kann im Übrigen im Rahmen des steuerlich Zulässigen ihre Mittel ganz oder teilweise an andere Körperschaften weitergeben oder diese mit Vermögen ausstatten im Sinne des § 58 (1) AO. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 21.07.2021 Hornburg b) Fall 2 | |||
| 3 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Im Besonderen § 52 (2) Nr. 15 AO die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (2) Zweck der Gesellschaft ist die stringente Verfolgung des Ziels Nr. 1 für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen: Keine Armut. Ferner nach § 52 (2) Nr. 8 AO des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes. Ferner nach § 52 (2) Nr. 7 AO die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Des Weiteren nach § 52 (2) Nr. 13 AO der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. (3) Die Zielregion zur Verfolgung des Zwecks der Gesellschaft ist Sub-Sahara Afrika. (4) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die ihren Gegenstand bilden: a. Förderung der Entwicklungszusammenarbeit Aufbau, Unterstützung und Durchführung von Programmen für die Vergabe und Vermittlung von Kleinstkrediten durch Mikrofinanzinstitute in der Zielregion, an Individuen und Gruppen, die vom formalen Bankensektor in der Zielregion ausgenommen sind Beratung von Institutionen im Mikrofinanzsektor (Mikrofinanzinstitutionen) Vergabe und Vermittlung von Krediten an Mikrofinanzinstitutionen Gründung und Beteiligung an Mikrofinanzinstitutionen Durchführung, Vergabe und Veröffentlichung von Umfragen, Studien, statistischen Erhebungen die dem Zweck der Gesellschaft dienen begleitende Öffentlichkeitsarbeit b. Förderung des Umweltschutzes Privilegierung von Beratungs-Projekten mit Schwerpunkten zum Schutz der Biodiversität, zur Etablierung regenerativer Energien und zur Verminderung von schädlichen Treibhausgas-Emmissionen Konsequenter Ausschluss in der Beratung von Finanzierungen umweltschädlicher Aktivitäten c. Förderung von Bildung Kapazitätsaufbau durch Schulungen und Trainings für die Verbesserung der wirtschaftlichen und finanziellen Bildung von Individuen und Gruppen in der Zielregion Entwicklung von Curricula zur Vermittlung betriebswirtschaftlicher Basiskenntnisse in Landes- und Stammessprachen Effizienzsteigerung durch Digitalisierung, Implementierung entsprechender Technologien und begleitende Schulungen d. Förderung der Völkerverständigung Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung des interkulturellen Austauschs in den Zielregionen in Sub- Sahara Afrika. Insbesondere wird der Abbau von Vorurteilen ethnischer und religiöser Gruppen bei der Durchführung und Zusammensetzung von kooperativen Projekten zur Verbesserung eines friedlichen und toleranten Zusammenlebensbeitragen. (5) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln zu Gunsten Nr. 4. Die Gesellschaft kann im Übrigen im Rahmen des steuerlich Zulässigen ihre Mittel ganz oder teilweise an andere Körperschaften weitergeben oder diese mit Vermögen ausstatten im Sinne des § 58 (1) AO. | a) 26.08.2021 Bäuml b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.