Handelsregister · VR 5213
Chronologischer Auszug
UFA-Fabrik Berlin · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) UFA-Fabrik Berlin b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. b) Zweiter Vorsitzender: 1. Becher, Hans-Josef, Berlin Kassierer: 2. Dachtler, Bärbel, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 29.06.1976 , neu gefasst am 16.02.1979 und zuletzt geändert am 16.12.2000. | a) 11.10.2006 Eckstein b) Satzung Bl.25 ff Beschluss Bl. 57-59,71-72,101-104,111 f Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsbefugt unddarf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. b) Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: 1. Becher, Hans-Josef Nicht mehr Kassierer: 2. Dachtler, Bärbel erste Vorsitzende: 3. Happe, Gabriele, *XX.XX.XXXX, Berlin zweite Vorsitzende: 4. Kösters, Ruth, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 10.01.2011 Dambietz b) Beschluss Bl. 214-216 (217-219) | |
| 3 | a) Die Eintragung der geänderten allgemeinen Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt ergänzt: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. | a) Die Eintragung laufende Nummer 2 Spalte 4a) betreffend die Eintragung der Satzungsänderung ist von Amts wegen berichtigt. Die Mitgliederversammlung vom 19.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) beschlossen. | a) 19.01.2011 Dambietz b) Beschluss Bl. 214-216 (217-219) | |
| 4 | a) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 4a) betreffend des Errichtungsdatums ist von Amts wegen berichtigt. Die korrekte Eintragung lautet wie folgt: Satzung vom: 29.01.1976 | a) 16.03.2012 Dambietz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.