Handelsregister · VR 5213

Chronologischer Auszug

UFA-Fabrik Berlin · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
UFA-Fabrik Berlin

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem
Kassierer.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Zweiter Vorsitzender:

1.
Becher, Hans-Josef, Berlin

Kassierer:

2.
Dachtler, Bärbel, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 29.06.1976 , neu gefasst am 16.02.1979 und zuletzt geändert am
16.12.2000.
a)
11.10.2006
Eckstein
b)
Satzung Bl.25 ff
Beschluss Bl.
57-59,71-72,101-104,111
f

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem
Kassierer.
Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsbefugt unddarf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abschließen.

b)
Nicht mehr Zweiter Vorsitzender:

1. Becher, Hans-Josef

Nicht mehr Kassierer:

2. Dachtler, Bärbel

erste Vorsitzende:

3.
Happe, Gabriele, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweite Vorsitzende:

4.
Kösters, Ruth, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.12.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen.
a)
10.01.2011
Dambietz
b)
Beschluss
Bl. 214-216
(217-219)
3a)
Die Eintragung der geänderten allgemeinen Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt ergänzt:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
a)
Die Eintragung laufende Nummer 2 Spalte 4a) betreffend die Eintragung der Satzungsänderung ist
von Amts wegen berichtigt.

Die Mitgliederversammlung vom 19.12.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) beschlossen.
a)
19.01.2011
Dambietz
b)
Beschluss
Bl. 214-216
(217-219)
4a)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 4a) betreffend des Errichtungsdatums ist von Amts wegen berichtigt.
Die korrekte Eintragung lautet wie folgt:

Satzung vom: 29.01.1976
a)
16.03.2012
Dambietz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.