Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus - dem ersten Vorsitzenden - dem zweiten Vorsitzenden
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: Verpflichtungen für den Verein über 2.000,00 EUR bedürfen der gemeinsamen Genehmigung beider Vorsitzender. Die Aufnahme von Darlehen, der Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien bedürfen der vorherigen Genehmigung der Mitgliederversammlung.
Fall 1
Satzung Blatt 20 - 25 Sonderband
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 18.12.2014 mit Nachtrag vom 21.08.2015.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.