Handelsregister · VR 411063

Chronologischer Auszug

Überbetriebliche Kindertagesstätte Lörrach e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Überbetriebliche Kindertagesstätte Lörrach e.V.

b)
Lörrach
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und
dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Je zwei
Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert von mehr als 25.000,00 EUR die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Vorsitzende:
Badische Gas- und Elektrizitätsversorgung, Lörrach
(Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 410024)
1. stellvertretende Vorsitzende:
Sparkasse Lörrach-Rheinfelden, Lörrach (Amtsgericht
Freiburg i. Br. HRA 411355)
2. stellvertretende Vorsitzende:
Stadt Lörrach, Lörrach
a)
Verein
Satzung vom 21.05.1992 mit Änderung vom 23.11.2004.
a)
03.07.2014
Sohnrey

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
01.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
23.07.1992
2b)
Nicht mehr
Vorsitzende:
Badische Gas- und Elektrizitätsversorgung, Lörrach
(Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 410024)

Geändert; nun
Vorsitzende:
Sparkasse Lörrach-Rheinfelden, Lörrach (Amtsgericht
Freiburg i. Br. HRA 411355)
1. stellv. Vorsitzende:
Stadt Lörrach, Lörrach

Bestellt als
2. stellv. Vorsitzende:
GEVITA Residenz Lörrach
Seniorenheimbetriebsgesellschaft mbH, Lörrach
(Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 412056)
a)
28.04.2016
Mueller

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.