Handelsregister · VR 60446 früher Amtsgericht Geilenkirchen

Chronologischer Auszug

Übach-Palenberger Tafel e.V. · Amtsgericht Aachen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Übach-Palenberger Tafel e.V.

b)
Übach-Palenberg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die beiden 1.
Vorsitzenden und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder
1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Der
stellvertretende Vorsitzende ist nur zusammen mit
einem 1. Vorsitzenden vertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzende:
Meyer, Petra, Übach-Palenberg, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Kunau, Uwe, Gangelt, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzende:
Bischhaus-Trotnow, Roswitha, Übach-Palenbergb,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 09.02.2005 zuletzt geändert am 02.07.2007
a)
28.09.2009
Pfennings

b)
Tag der ersten Eintragung:
19.04.2005
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 446
Amtsgericht Geilenkirchen
getreten.
Freigegeben am 28.09.2009.
Satzung Bl. 27-32
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
22.11.2011
Kals

b)
Beschluss Bl. 45 - 49 d. A.;
Satzung Bl. 50 - 54 d. A.
3a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1.
Vorsitzende und bis zu zwei Stellvertreter(innen). Der/die
1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die
Stellvertreter(innen) sind jeweils nur zusammen mit
dem/der 1. Vorsitzenden vertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Meyer, Petra, Übach-Palenberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
18.03.2013
Chauvistré-Doum

b)
Beschluss Blatt 64-70 der Akten
Satzung Blatt 71-75 der Akten
4a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1.
Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
b)
Nach Neuwahl:

stellvertretender Vorsitzender:
Bischhaus, Heinz-Dieter, Übach-Palenberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Kunau, Uwe, Gangelt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
15.04.2016
Chauvistré-Doum

b)
Beschluss Blatt 83-87 der Akte
Satzung Blatt 88-90 der Akte
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2016 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Die
Mitgliederversammlung) und in § 7 (Der Vorstand) beschlossen.
a)
29.11.2016
Chauvistré-Doum

b)
Beschluss Blatt 109-113 der Akte
Satzung Blatt 114-116 der Akte

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.