Handelsregister · HRB 4235

Chronologischer Auszug

Udo Pesteritz Schrott und Metallabfall Recycling GmbH · Amtsgericht Dresden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Udo Pesteritz Schrott und Metallabfall
Recycling GmbH

b)
Laußnitz

c)
ist das Sammeln und Aufbereiten von
Schrott- und Metallabfällen, um sie wieder
dem Wirtschaftskreislauf zuzuführen und
alle damit zusammenhängenden Arbeiten.
400.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Pesteritz, Udo, Großhandelskaufmann, Nürnberg
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.08.1991
a)
10.03.2005
Stöhr

b)
Tag der ersten
Eintragung: 04.12.1991.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag Bl.
7 SB.
2b)
Geschäftsanschrift:
Grenzstr. 16, 01936 Laußnitz
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
07.08.2012
Dittrich

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.