Handelsregister · HRB 12239 PI

Chronologischer Auszug

Ubuntu - die Wagenburg gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Pinneberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ubuntu - die Wagenburg gemeinnützige GmbH

b)
Sitz/Niederlassung:
Horst

Geschäftsanschrift:
An der Heide 1-3, 25358 Horst

c)
a) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung
- der Jugendhilfe,
- der Behindertenhilfe,
- der Mildtätigkeit, insbesondere
auf dem Gebiet der Sozialhilfe.
b) Zweck der Gesellschaft ist auch
die Beschaffung von Mitteln für
andere steuer-begünstigte Körperschaften, Körperschaften des
öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die
Verwirklichung der vorgenannten
Zwecke.
c) Der Zweck wird insbesondere
verwirklicht durch
- die Bereitstellung von Hilfen für
Menschen, die zur Vermeidung
oder zur Überwindung schwieriger Lebenssituationen und bei
Hilfsbedürftigkeit i. S. des § 53
der Abgabenordnung gezielter
pädagogischer, therapeutischer
und/oder sonstiger Maßnahmen
bedürfen;
- den Betrieb und die Unterstützung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen und
Einrichtungen bzw. Heimen;
- die Beratung und Aufklärung zur
Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und des bürgerschaftlichen Engagements;
- die Bereitstellung von Gütern
und Dienstleistungen zur Überwindung von individuellen Notlagen bei Hilfsbedürftigkeit i. S. des
§ 53 der Abgabenordnung.
d) Bei der Förderung der unter c)
aufgeführten Einrichtungen bzw.
Projekte anderer Körperschaften
darf die Gesellschaft ihre Mittel
nur an andere steuerbegünstigte
Körperschaften, Körperschaften
des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die
Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben.
e) Die Weiterleitung der Mittel an
eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss
eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der
von der Gesellschaft erhaltenen
Mittel vorzulegen. Ergibt sich
aus diesem Rechenschaftsbericht
nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen
Zwecke der Gesellschaft verfolgt
werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes
nicht nach, wird die Weiterleitung
der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt.
f) Die Gesellschaft kann ihre Arbeitskräfte, Räume und Einrichtungen anderen steuerbegünstigten Körperschaften für die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne
dieses Vertrages unentgeltlich zur
Verfügung stellen.
g) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Gesellschaftsmitteln
besteht nicht.
h) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Gesellschaft darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck
der Gesellschaft fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigen.
i) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln
der Gesellschaft erhalten. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert
ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im
Rahmen der Vorschrift des § 58
Nr. 2 der Abgabenordnung an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der
Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung
als steuerbegünstigte Körperschaft
im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der
Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind.
25.000,00 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Geschäftsführer:

1.
Neubauer, Karsten, *XX.XX.XXXX,
Rendswühren
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
30.09.2015
a)
04.12.2015
Schirmer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.