Handelsregister · HRB 101008

Registerinformationen

UBS Real Estate GmbH · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
UBS Real Estate GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
München
Geschäftsanschrift
Europaplatz 1, 81675 München

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 101008
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
01.10.2025
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Verwaltung von inländischen Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 2 Nr.2 a), b), d), e), f), g), i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. Derivate dürfen zu Absicherungszwecken erworben werden. Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 2 Nr.2 a), b), d, e), f), g), i) KAGB genannten Vermögensgegenstände sowie zu Absicherungszwecken in Derivate investieren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen, insbesondere Immobilien und immobiliengleicher Rechte für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, insbesondere Immobilien und immobiliengleiche Rechte für andere, Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Hubert Kirchberger

München

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Klaus Kuncar

München

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Geschäftsführer(in)

Peter Haltenberger

Landshut

Geschäftsführer(in)

Gunnar Herm

Frankfurt am Main

Prokurist(in)

Peter Rocker

Wörrstadt

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Geschäftsführer(in)

Raphael Moritz Wolfgang Schmidt-Richter

Frankfurt am Main

Prokurist(in)

Alexander Isak

München

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Anita Eife

München

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Bettina Seidenkranz

München

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 22.10.1992 zuletzt geändert am 25.08.2000
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2003 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2005 mit Nachtrag vom 16.03.2005 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2005 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 (Beschlüsse des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2005 hat die Änderung des § 1 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2008 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2009 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens, redaktionell) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2010 hat die Änderung der §§ 9 (Aufgaben des Aufsichtsrates) und 13 ( Anlageausschüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2010 hat die Änderung der §§ 4 (Geschäftsanteile, Verfügung über Geschäftsanteile) und 14 (Jahresabschluss, Abschlussprüfer, Gewinnverwendung) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2012 hat die Änderung des § 9 (Aufgaben des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2019 hat die Änderung des § 7 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2020 hat die Änderung des § 8 (Innere Ordnung des Aufsichtsrats, Sitzungen, Beschlussfassung) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 98 So.
  • Beschluss Bl. 112 SB; neue Satzung Bl. 114 SB;
  • Beschluss Bl. 127 SB; Nachtrag Bl. 134 SB; neue Satzung Bl. 136 SB;
  • Vertrag Bl. 138 SB;
  • Beschluss Bl. 152 SB; neue Satzung Bl. 15 SB;
  • Beschluss Bl. 162 SB; neue Satzung Bl. 165 SB;

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft hat den Betriebsteil "Wertpapiergeschäft" an die Siemens Kapitalanlagegesellschaft mbH (vormals: Kyros 24 GmbH) mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 154984) veräussert. Die Haftung des Erwerbers für die im Betriebsteil "Immobiliengeschäft" begründeten Verbindlichkeiten des Veräußerers sowie der Übergang der in dem Betriebsteil "Immobiliengeschäft" begründeten Forderungen auf den Erwerber ist ausgeschlossen. Die Haftung des Erwerbers für die im Betriebsteil "Wertpapiergeschäft" begründeten Verbindlichkeiten des Veräußerers ist -mit Ausnahme der gegenüber den zu übernehmenden Arbeitnehmern (§ 613a BGB) bestehenden Verbindlichkeiten - ausgeschlossen. Der Übergang der in dem Betriebsteil "Wertpapiergeschäft" gegründeten Forderungen auf den Erwerber ist -mit Außnahme der übernommenen Forderungen aus Arbeitnehmerdarlehen an gemäß § 613a BGB übergehende Mitarbeiter -ausgeschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.