Handelsregister · HRB 34477

Chronologischer Auszug

TypeFlow Software GmbH · Amtsgericht Wiesbaden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
TypeFlow Software GmbH

b)
Hünstetten
Geschäftsanschrift:
Talstraße 22, 65510 Hünstetten

empfangsberechtigte Person:
Sachs, Leon, Talstraße 22, 65510
Hünstetten

c)
die Entwicklung, Wartung, Hosting und der
Vertrieb von Software; Erbringung von
Dienstleistungen in Zusammenhang mit
Software, wie beispielsweise Beratung;
Prozessoptimierung, die mittels, aber nicht
ausschließlich, von Software erbracht wird,
sowie die Beratung zur Optimierung von
Geschäftsprozessen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Sachs, Leon, Hünstetten, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2023
a)
27.09.2023
Heinrich

b)
Fall 1
2b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Auf der Langwies 1, 65510 Hünstetten
a)
07.12.2023
Beer

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.