TWS Technische Werke der Gemeinde Saarwellingen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Saarwellingen
Geschäftsanschrift
Vorstadtstraße 77, 66793 Saarwellingen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 52737
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken
Letzte Eintragung
04.08.2022
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Der Bereich der kommunalen Ver- und Entsorgungsdienstleistungen im Gebiet der Gemeinde Saarwellingen, insbesondere die Versorgung mit Elektritität, Gas, Wasser, die Entsorgung von Abwasser sowie die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im kommunalen Bereich.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Ralph Müller
Wadgassen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Hans-Joachim Conrad
Nalbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Andreas Latz
Sulzbach/Saar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag zuletzt geändert am 05.05.1994
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2022 mit der NWS Netzwerke Saarwellingen GmbH mit Sitz in Saarwellingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16773) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.