Entwicklung und Vertrieb von Software sowie Beratung in diesem Geschäftsfeld.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Uwe Chalas
Breuna
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer(in)
Fabien Marcel Chalas
Breuna
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2019
Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 9.132,00 EUR auf 34.132,00 EUR und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § Ziffer 4 (Stammkapital) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 7.379,00 EUR sowie in § 6 (Genehmigtes Kapital) unter Schaffung eines Genehmigten Kapitals beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Genehmigtes Kapital
Die Geschäftsführer sind durch Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2024 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 30.09.2029 um bis zu 2.370,00 EUR gegen Bareinlage einmalig zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Gesellschafter ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2024/I).
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel (Az. 666 IN 267/25 e) vom 22.08.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.