Handelsregister · HRB 6230

Registerinformationen

TWB Straßenbau und Baumaschinenservice GmbH Boblitz/Spreewald · Amtsgericht Cottbus

Unternehmen

Stammdaten

Firma
TWB Straßenbau und Baumaschinenservice GmbH Boblitz/Spreewald
Rechtsform
221110
Sitz
Lübbenau
Geschäftsanschrift
Calauer Chaussee 2, 03222 Lübbenau OT Boblitz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6230
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Letzte Eintragung
27.12.2021
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Baumaschinen- und Fahrzeughandel und -service, Vermietung und Leasing von Baumaschinen, Fahrzeugen und Gerätschaften, Straßenbau

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

086

Frank Jurisch

Boblitz

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
086

Jens Anspach

Lübbenau/Spreewald OT Boblitz

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

014

  • Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.12.2000 mit der TWB Verwaltungs GmbH, Boblitz/Spreewald (vormals TWB Tief- und Wasserbau GmbH, Boblitz/Spreewald)(Amtsgericht Cottbus, HRB 650 CB) als herrschendes Unternehmen, dem die durch Beschlüsse vom 07.09.2001 und 21.12.2001 zugestimmt haben. Der mit der TWB Verwaltungs GmbH, Boblitz/Spreewald (Amtsgericht Cottbus HRB 650) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.12.2000 ist durch Vereinbarung vom 30.11.2021 zum 01.01.2021 in § 3 (Gewinnabführung und Verlustübernahme) geändert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 30.11.2021 zugestimmt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.