Handelsregister · VR 10081 früher Amtsgericht Kamen
Chronologischer Auszug
TUS Eichengrün 05 Kamen e.V. · Amtsgericht Hamm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) TUS Eichengrün 05 Kamen e.V. b) Kamen | a) Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende, vertreten. b) 1. Vorsitzender: Saarbeck, Walter, Kraftfahrer, Kamen Geschäftsführer: Müller, Olaf, Bergkamen, *XX.XX.XXXX 1. Kassenwartin: Langer, Liane, Kamen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 07.04.1940 zuletzt geändert am 22.02.2009 | a) 14.10.2009 Lenz b) Tag der ersten Eintragung: 29.10.1940 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Kamen VR 81) getreten. Freigegeben am 14.10.2009. |
| 2 | b) geändert; nunmehr 1. Vorsitzender: Müller, Olaf, Bergkamen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Saarbeck, Walter, Kraftfahrer, Kamen Bestellt als 2. Vorsitzender: Stump, Karlheinz, Kamen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Geschäftsführer: Helmich, Uwe, Hamm, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 Ziff. 8 (Zweck, Gemeinnützigkeit) beschlossen. | a) 26.08.2010 Maschke b) satz.-änd. Beschluss Bl. 325 Neue Satzung Bl. 330 ff. | |
| 3 | a) Die Jahreshauptversammlung vom 25.01.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck, Gemeinnützigkeit 1 - 7) und 8 (Mitgliederversammlung 1 - 9) beschlossen. | a) 18.03.2015 Rellermeyer b) satz.-änd. Beschluss Bl. 352, 353 neue Satzung Bl. 357 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.