Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: In Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 2.500 Euro sowie zum Erwerb oder zur Veräusserung, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Franz-Josef Koch
Bergneustadt
Vorstand
Heidrun Röttger
Bergneustadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.05.1992 zuletzt geändert am 12.01.2002
Die Mitgliederversammlung vom 08.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 5 (Beiträge, Geschäftsjahr, Vereinslokal und Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Vorstand), § 9 (Die Zuständigkeit des Vorstandes), § 11 (Einberufung der Hauptversammlung) und § 16 (Schlussbestimmung) beschlossen; dabei wurde auch der Name des Verein geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.05.1922 Satzung Bl. 154-160 HB. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 376 Amtsgericht Gummersbach getreten. Freigegeben am 06.11.2009.
Beschluss Bl. 12-16 Sdb., Wortlaut der Satzung Bl. 17-18 Sdb.
Beschluss Bl. 26-35 Sdb; Wortlaut der Satzung Bl. 36-37 Sdb.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.