Handelsregister · VR 630305
Chronologischer Auszug
Turnverein Wehr 1885 e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turnverein Wehr 1885 e.V. b) Wehr | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden und dem 2.Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die einen Gegenstandswert von 2.500,00 Euro übersteigen, sowie für den Abschluss von Immobiliengeschäften jeder Art bedarf der Vorstand der Zustimmung des Turnrats. b) 1.Vorsitzender: Schorm, Erhard, Wehr, *XX.XX.XXXX 2.Vorsitzender: Zimmermann, Martin, Wehr, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 28.01.1950 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 09.03.2012. | a) 07.08.2014 Killer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.08.2014. Tag der ersten Eintragung: 05.06.1950 Satzung: AS 503 ff |
| 2 | b) Nicht mehr 2.Vorsitzender: Zimmermann, Martin, Wehr, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzende: Bono, Iris, geb. Brunner, Wehr, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei 1. Vorsitzender: Schorm, Erhard Erwin, Wehr, *XX.XX.XXXX | a) 16.09.2020 Volkmer | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Schorm, Erhard Erwin, Wehr, *XX.XX.XXXX Gewählt als 1. Vorsitzender: Berger, Ulrich Viktor, Wehr, *XX.XX.XXXX | a) 03.11.2021 Volkmer | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Mitgliederversammlung) und in § 20 (Vorstand) beschlossen. | a) 28.06.2024 Kaufmann b) Satzung: S. 605 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.