Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und maximal sieben Personen. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern des Verein sowie Sportlern, Trainern und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. In Grundstücksangelegenheiten und bei Darlehensaufnahmen ist eine einstimmige Zustimmung aller Mitglieder des Vorstandes erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Laissle
Fellbach
Vorstand
Renate Marianne Sigle
Fellbach
Vorstand
Alexander Scheel
Fellbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.01.1951 mit Änderung; zuletzt geändert am 27.04.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (hauptamtliche Beschäftigte), § 11 (Mitgliederversammlung), § 13 (Hauptausschuss) und § 14 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.10.2014.