Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Vorstand Finanzen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Zu Verfügungen bei Beträgen über 25.000,- EUR/Objekt bis zu 50.000,-EUR/Objekt ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich. Für Veräußerungen, Vorhaben, die Eigen- und Fremdkapital erfordern und bei Gewährung von Bürgschaften ist bei Beträgen ab 50.000,- EUR/Objekt die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Huber
Rheinstetten
Vorstand
Siegfried Eugen Bach
Rheinstetten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.01.1948 in der Neufassung vom 07.05.2004 mit Änderung vom 08.05.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz des Vereins und Geschäftsjahr), § 2 (Vereinszweck und Grundsätze), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Vorstand), § 9 (Mitgliederversammlung), § 13 (Protokollführer) und § 17 (Veröffentlichungen und Bekanntmachungen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 20.04.1948
Satzung: Sonderband 1 Blatt 37 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.