Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu 3 Vorsitzenden, die einzelvertretungsberechtigt sind. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß zum Erwerb oder zur Veräußerung, zur Belastung und zu allen Verfügungen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme von Krediten die Zustimmung des Vereinsrats erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heinz Reichert
Marbach/N.
Vorstand
Thomas Effenberger
Marbach am Neckar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.02.1951 zuletzt geändert am 26.03.2010
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.12.2014.
Tag der ersten Eintragung: 09.05.1951
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 193/210
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