Handelsregister · VR 100683

Chronologischer Auszug

Turnverein Knielingen 1891 e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Turnverein Knielingen 1891 e.V.

b)
Karlsruhe
a)
Der Vereinsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter
bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jedes
Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.

b)
Vereinsvorsitzende:
Wolf, Claudia, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Gaiser, Peter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Fischer, Matthias, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 29.01.1949 in der Neufassung vom 12.03.1993 mit Änderung vom
24.04.1995, 19.03.1997 und 07.05.1999.
a)
15.05.2014
Trost

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.05.2014.
Tag der ersten Eintragung:
11.03.1950
2b)
Bestellt als
Stellvertreter:
Wahl, Thomas, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Stellvertreter:
Fischer, Matthias, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
22.08.2016
Sorger
3b)
Personenbezogene Daten wegen Umschreibungsfehler
von Amts wegen berichtigt
Stellvertreter:
Gaiser, Peter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
06.07.2018
Falzone
4b)
Nicht mehr
Stellvertreter:
Gaiser, Peter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertreter:
Wolf, Tim, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Ehrenmitgliedschaft und Ehrungen) beschlossen.
a)
13.10.2020
Rinke

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 61 ff
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts klargestellt in:
Der Vereinsvorsitzende und der erste und der zweite
Stellvertreter bilden den Vorstand im Sinne des § 26
BGB. Jedes Vorstandsmitglied ist allein
vertretungsberechtigt.

b)
Nunmehr bestellt als
Zweite Stellvertreterin:
Wolf, Claudia, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Nunmehr bestellt als
Vereinsvorsitzender:
Wahl, Thomas Klaus-Peter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Nunmehr bestellt als
Erster Stellvertreter:
Wolf, Tim, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
16.12.2022
Rinke
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vereinsvorsitzende und der erste und der zweite
Stellvertreter bilden den Vorstand im Sinne des § 26
BGB. Jedes Vorstandsmitglied ist allein
vertretungsberechtigt. Die Einzelvertretungsbefugnis des
zweiten Stellvertreters wird insofern beschränkt als
diejenigen Rechtshandlungen und Urkunde, welche den
Verein vermögensrechtlich binden zu Leistungen von
mehr als 10.000 EUR für den Einzelfall verpflichtet,
grundsätzlich von allen drei mindestens aber von zwei
der vertretungsberechtigten Vorstände zu unterzeichnen
ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
06.12.2024
Rinke

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 94-97

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.