Handelsregister · VR 100683
Chronologischer Auszug
Turnverein Knielingen 1891 e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turnverein Knielingen 1891 e.V. b) Karlsruhe | a) Der Vereinsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. b) Vereinsvorsitzende: Wolf, Claudia, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Stellvertreter: Gaiser, Peter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Stellvertreter: Fischer, Matthias, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 29.01.1949 in der Neufassung vom 12.03.1993 mit Änderung vom 24.04.1995, 19.03.1997 und 07.05.1999. | a) 15.05.2014 Trost b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.05.2014. Tag der ersten Eintragung: 11.03.1950 |
| 2 | b) Bestellt als Stellvertreter: Wahl, Thomas, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertreter: Fischer, Matthias, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 22.08.2016 Sorger | ||
| 3 | b) Personenbezogene Daten wegen Umschreibungsfehler von Amts wegen berichtigt Stellvertreter: Gaiser, Peter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 06.07.2018 Falzone | ||
| 4 | b) Nicht mehr Stellvertreter: Gaiser, Peter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertreter: Wolf, Tim, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Ehrenmitgliedschaft und Ehrungen) beschlossen. | a) 13.10.2020 Rinke b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 61 ff | |
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts klargestellt in: Der Vereinsvorsitzende und der erste und der zweite Stellvertreter bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. b) Nunmehr bestellt als Zweite Stellvertreterin: Wolf, Claudia, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Nunmehr bestellt als Vereinsvorsitzender: Wahl, Thomas Klaus-Peter, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Nunmehr bestellt als Erster Stellvertreter: Wolf, Tim, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 16.12.2022 Rinke | ||
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vereinsvorsitzende und der erste und der zweite Stellvertreter bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Die Einzelvertretungsbefugnis des zweiten Stellvertreters wird insofern beschränkt als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunde, welche den Verein vermögensrechtlich binden zu Leistungen von mehr als 10.000 EUR für den Einzelfall verpflichtet, grundsätzlich von allen drei mindestens aber von zwei der vertretungsberechtigten Vorstände zu unterzeichnen ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 06.12.2024 Rinke b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 94-97 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.