Der Vorstand besteht aus mindestens vier, höchstens fünf Mitgliedern. Zwei Vorstandsmitglieder zusammen vertreten den Verein. Dem Vorstand obliegt die Beschlussfassung über Ausgaben, Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und Gebäuden, sofern sie den Betrag von EUR 5.000,-- nicht übersteigen. Dasselbe gilt für Bauvorhaben jeglicher Art. Dem Ausschuss obliegt die Beschlussfassung über Ausgaben, die Eingehung von Verbindlichkeiten, den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstückgleichen Rechten einschließlich Miet- und Pachtverhältnissen, sofern sie den Betrag von EUR 25.000,-- nicht übersteigen. Sofern die oben genannten Beträge überschritten werden sowie bei wiederkehrenden Leistungen über EUR 15.000,-- jährlich, obliegt die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Mauritz
Göppingen
Vorstand
Gerlinde Schmauder
Göppingen
Vorstand
Michael Henning
Göppingen
Vorstand
Jennifer Träuble
Göppingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.02.1974 zuletzt geändert am 30.11.2001
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.04.2014.
Tag der ersten Eintragung: 25.04.1949
Satzung: Blatt 94
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