Der Verein wird durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung, wenn die Kosten einer Entscheidung, der Kauf und Verkauf oder eine Investition die Summe von 70.000,00 EUR übersteigt. Dies gilt auch für Entscheidungen über Grundstücke und die Erbpachtgestaltung, auch wenn der jährliche Wert einer Veränderung weniger als 70.000,00 EUR beträgt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Uwe Tillmann
Bergisch Gladbach
Vorstand
Dagmar Tillmann
Bergisch Gladbach
Vorstand
Patrick Stark
Bergisch Gladbach
Vorstand
Sebastian Tworek
Bergisch Gladbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.11.1949 zuletzt geändert am 17.03.2006
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2012 hat die Neufassung der Satzung unter Änderung der allgemeinen Vertretungsregleung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 20 (Auflösungsbeschluss) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) Ziffer 2. beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.08.1927 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1094 Amtsgericht Bergisch Gladbach getreten. Freigegeben am 03.12.2009. aktuelle Lesefassung d. Satzung: Bl. 62 - 64
Beschluss Bl. 69-70 Sdb. Neufassung der Satzung Bl. 73-75 Sdb.
Beschluss Blatt 81-83 Sdb.; Neufassung der Satzung Bl. 84-86 Sdb.
Protokoll Blatt 101-111 Sdb.
Wortlaut der Satzung Blatt 112-117 Sdb.
Beschluss Blatt 137-138, Wortlaut der Satzung Bl. 139-141 des Sonderbandes
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