Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind a) der 1. Vorsitzende, b) der 2. Vorsitzende, c) der Schriftwart, d) der Kassenwart, e) der Oberturnwart f) der Vorsitzende des Jugendausschusses (Jugendwart oder Jugendwartin). Zwei Vorstandsmitglieder, unter denen sich der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende befinden müssen, vertreten den Verein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Lürtzener
Freudenberg
Vorstand
Michael Hilger
Freudenberg
Vorstand
Henning Münker
Freudenberg
Vorstand
Andrea Müller
Freudenberg
Vorstand
Mathias Vieten
Freudenberg
Vorstand
Paulina Weber
Freudenberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist am 22.02.1957 errichtet und durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 26.01.1979 neugefasst. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 08.02.1980 wurde die Satzung geändert und zwar in § 1 Ziffer 6 (Mitgliedschaft des Vereins) § 3 Lit. A (Mitgliedschaft des Vereins in Verbänden) § 3 Lit. B durch Einfügung von Ziffer 6 (Aufnahme im Verein) und § 9 letzter Absatz (Vertretung des Vereins) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 9. März 2001 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung-Jahreshauptversammlung) und § 9 (Geschäftsführender Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12. März 2010 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Leitung und Verwaltung), § 7 ( Die Mitgliederversammlung - Jahreshauptversammlung), § 8 (Gesamtvorstand), § 10 (Ausschüsse) sowie die Ergänzung der Satzung um § 13 (Ehrungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15. März 2013 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Jugendordnung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.04.1957 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.07.2004.