Handelsregister · VR 10237
Chronologischer Auszug
Turnverein 1920 e.V. Weisenheim am Berg · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turnverein 1920 Weisenheim am Berg b) Weisenheim am Berg | a) Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, von denen der eine ein Vorsitzender sein muß. b) 1. Vorsitzender: Krämer, Wilfried, Beamter, Weisenheim am Berg Kassenwart: Horst, Ortwin, Bobenheim am Berg Schriftführerin: Schuh, Bettina, Weisenheim am Berg, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Falke, Jürgen, Bobenheim am Berg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 22.04.1950 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.02.1999 geändert. b) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassenwart und Schriftführer. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Zur Veräußerung von zum Vereinsvermögen gehörenden Sachwerten, deren Wert 2.000,00 DM übersteigt, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) 15.03.2006 Foust b) Tag der ersten Eintragung: 06.12.1920 Satzung Bl. 29-38 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 237 DÜ getreten. Freigegeben am 15.03.2006. |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Nicht mehr Schriftführerin: Schuh, Bettina, Weisenheim am Berg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassenwart: Horst, Ortwin, Bobenheim am Berg | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.3.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. b) Die Vorstandschaft ist den Mitgliedern gegenüber verpflichtet, für alle Ausgaben, die den genehmigten Haushaltsplan um mehr als 5.000,- EUR überschreiten, das Einverständnis der Mitgliederversammlung herbeizuführen. Zur Veräußerung von zum Vereinsvermögen gehörenden Sachwerten bedarf der Vorstand der Zustimmung von 3/4 der in der satzungsgemäß eingeladenen Mitgliederversammlung anwesenden Mitgliedern, es sei denn, es handelt sich um Veräußerungsgeschäfte bis zu einer Höhe von maximal 2.000,- EUR. Der Vorstand besteht nun aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. | a) 29.11.2006 Fuchs b) Bl. 110 ff mit Satzung | |
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Falke, Jürgen, Bobenheim am Berg, *XX.XX.XXXX nunmehr 2. Vorsitzender: Zimmermann, Egon, Weisenheim am Berg, *XX.XX.XXXX | a) 29.05.2012 Heiß b) Fall 4 | ||
| 4 | a) Turnverein 1920 e.V. Weisenheim am Berg | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.07.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Beschluss Blatt 232 der Akten Satzung Blatt 240 - 248 der Akten | a) 26.07.2022 Heiß b) Fall 7 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.