Handelsregister · VR 1220

Chronologischer Auszug

Turnverein 1910 Frankenstein e.V. · Amtsgericht Kaiserslautern

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Turnverein 1910 Frankenstein

b)
Frankenstein
a)
Der Verein wird vom Vorsitzenden, dem stellvertretenden
Vorsitzenden und dem Schatzmeister vertreten. Zwei
dieser Vorstandsmitglieder gemeinsam sind
vertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Laubscher, Theo, Frankenstein, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Storck, Michael, :, Frankenstein, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Laubscher, Andreas, Frankenstein, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 12.01.1963 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 11.03.1983 geändert.

b)
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten
Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.
a)
21.02.2006
Käfer

b)
Tag der ersten Eintragung:
05.05.1963
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1220 Kai
getreten.
Freigegeben am 21.02.2006.
Satzung Bl. 68 - 73 d.A.
2a)
Von Amts wegen ergänzt, nunmehr:
Turnverein 1910 Frankenstein e.V.
b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Storck, Michael, :, Frankenstein, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Schneider, Bianke, Frankenstein, *XX.XX.XXXX
a)
06.03.2012
Brell

b)
Fall 2
Bl. 103 - 113
3a)
Geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
a)
In der Mitgliederversammlung vom 09.09.2021 wurde die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
28.09.2021
Thomas

b)
Fall 4
Bl. 131-144
Satzung Bl. 142-144

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.