Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vereinsvorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Der Vereinsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter besitzen Ausgabevollmacht bis zu 1.000,00 Euro im Einzelfall.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Friedbert Magnus Weizenecker
Offenburg
Vorstand
Rüdiger Wurth
Offenburg
Vorstand
Joachim Faller
Offenburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.05.1950 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 05.02.1993.
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 04.07.1950
Neufassung der Satzung: AS 309 ff
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