Handelsregister · VR 12935 früher Amtsgericht Bad Vilbel
Chronologischer Auszug
Turnverein 1894 Okarben · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turnverein 1894 Okarben b) Okarben | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Schriftführer und dem ersten Kassenwart. Es vertreten der erste Vorsitzende und der erste Kassierer allein, der zweite Vorsitzende und der erste Pressewart jeweils gemeinsam mit einer der anderen Personen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist ausschließlich für den folgenden Fall beschränkt: Soll der Verein durch ein Geschäft im Wert von DM 300,- und mehr verpflichtet werden, so muss der Vorstand dem Geschäftspartner einen mit einfacher Mehrheit gefassten Zustimmungsbeschluss des Gesamtvorstands oder der Mitgliederversammlung vorlegen können. Widrigenfalls tritt eine Verpflichtung des Vereins durch diesen Geschäftsbeschluss nicht ein. b) Erste Schriftführerin: Wiechert, Sigrid, Karben Erster Vorsitzender: Heydt, Dieter, Karben Zweiter Vorsitzende: Schlicht, Wolfgang, Karben, *XX.XX.XXXX Erster Kassierer: Madel, Erhard, Karben, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 09.07.1970 zuletzt geändert am 21.06.1989 | a) 22.05.2002 Drescher b) Tag der ersten Eintragung: 29.10.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 71 ff. |
| 2 | b) Eingetreten: 2. Vorsitzende: Madel, Martina, Karben Ausgeschieden: Zweiter Vorsitzende: Schlicht, Wolfgang, Karben, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Erster Vorsitzender: Heydt, Dieter, Karben, *XX.XX.XXXX | a) 02.07.2002 Hömberg | ||
| 3 | a) Es vertreten der erste Vorsitzende und der erste Kassierer allein, der zweite Vorsitzende und der erste Pressewart jeweils gemeinsam mit einer der anderen Personen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist ausschließlich für den folgenden Fall beschränkt: Soll der Verein durch ein Geschäft im Wert von EUR 300,-und mehr verpflichtet werden, so muss der Vorstand dem Geschäftspartner einen mit einfacher Mehrheit gefassten Zustimmungsbeschluss des Gesamtvorstands oder der Mitgliederversammlung vorlegen können. Widrigenfalls tritt eine Verpflichtung des Vereins durch diesen Geschäftsbeschluss nicht ein. | a) Die Mitgliederversammlung vom hat die Änderung der §§ 6, 14 ,17 und 24 der Satzung beschlossen. | a) 16.07.2002 Hömberg | |
| 4 | a) 01.01.2005 System b) Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2005 geändert durch das Gerichtsorganisationsgesetz in der durch das Zweite Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform vom 20.12.2004 (GVBl. Teil I S. 506) geänderten Fassung; nunmehr Amtsgericht Frankfurt am Main. | |||
| 5 | b) Nicht mehr Erste Schriftführerin: Wiechert, Sigrid, Karben, *XX.XX.XXXX Bestellt als Erster Schriftführer: Dr. Jentsch, Harald, Karben, *XX.XX.XXXX | a) 25.07.2007 Diehl b) Eintragung Nr. 1 ergänzt: Satzung Bl. 3-7, Satzungsneufassung Bl. 71 ff d.A. | ||
| 6 | b) Karben | a) 01.08.2007 Diehl b) Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 22.05.2002 berichtigt in: | ||
| 7 | a) Es vertreten der erste Vorsitzende und der erste Kassierer allein, der zweite Vorsitzende und der erste Schriftführer jeweils gemeinsam mit einer der anderen Personen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist ausschließlich für den folgenden Fall beschränkt: Soll der Verein durch ein Geschäft im Wert von EUR 300,-und mehr verpflichtet werden, so muss der Vorstand dem Geschäftspartner einen einstimmigen Zustimmungsbeschluss des geschäftsführenden Vorstandes, bzw. einen mit einfacher Mehrheit gefassten Zustimmungsbeschluss des Gesamtvorstands oder der Mitgliederversammlung vorlegen können. Widrigenfalls tritt eine Verpflichtung des Vereins durch diesen Geschäftsabschluss nicht ein. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Vorstand) beschlossen. | a) 16.12.2008 Leifert b) Satzungsänderung Blatt 201 d.A. Fall 7 | |
| 8 | b) Geändert, nun: 1. Vorsitzende: Madel, Martina, Karben Geändert, nun: 2. Vorsitzender: Heydt, Dieter, Karben, *XX.XX.XXXX | a) 24.09.2009 Schuster b) Fall 8 Anmeldung Blatt 211 d.A. | ||
| 9 | b) Nicht mehr Erster Kassierer: Madel, Erhard, Karben, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Kassenwart: Grieser, Pia, Karben, *XX.XX.XXXX | a) 09.07.2010 Seltmann b) Fall 9 | ||
| 10 | b) Personenbezogene Daten geändert, nun: 1. Vorsitzende: Schirmer, Martina, Karben, *XX.XX.XXXX | a) 20.05.2011 Seidler b) Fall 10 | ||
| 11 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzende: Schirmer, Martina, Karben, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Dr. Jentsch, Harald, Karben, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Schriftführer: Wollny, Sebastian, Karben, *XX.XX.XXXX | a) 15.05.2013 Hewlett b) Fall 11 | ||
| 12 | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 03.09.2015 Hewlett b) Fall 12 Satzung Blatt 183 ff Sonderband | ||
| 13 | b) Geändert, nun: 1. Schriftführer: Dr. Jentsch, Harald, Rodgau, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Wollny, Sebastian, Karben, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Kassenwart: Grieser, Pia, Karben, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Kassenwart: Raschke, Thorsten, Karben, *XX.XX.XXXX | a) 03.05.2016 Hewlett b) Fall 13 | ||
| 14 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Heydt, Dieter, Karben, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Gangel, Andreas, Karben, *XX.XX.XXXX | a) 12.07.2018 Hewlett b) Fall 14 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.