Handelsregister · VR 12935 früher Amtsgericht Bad Vilbel

Chronologischer Auszug

Turnverein 1894 Okarben · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Turnverein 1894 Okarben

b)
Okarben
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem
ersten Schriftführer und dem ersten Kassenwart.
Es vertreten der erste Vorsitzende und der erste
Kassierer allein, der zweite Vorsitzende und der erste
Pressewart jeweils gemeinsam mit einer der anderen
Personen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist
ausschließlich für den folgenden Fall beschränkt: Soll
der Verein durch ein Geschäft im Wert von DM 300,- und
mehr verpflichtet werden, so muss der Vorstand dem
Geschäftspartner einen mit einfacher Mehrheit gefassten
Zustimmungsbeschluss des Gesamtvorstands oder der
Mitgliederversammlung vorlegen können. Widrigenfalls
tritt eine Verpflichtung des Vereins durch diesen
Geschäftsbeschluss nicht ein.

b)
Erste Schriftführerin:
Wiechert, Sigrid, Karben
Erster Vorsitzender:
Heydt, Dieter, Karben
Zweiter Vorsitzende:
Schlicht, Wolfgang, Karben, *XX.XX.XXXX
Erster Kassierer:
Madel, Erhard, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 09.07.1970 zuletzt geändert am 21.06.1989
a)
22.05.2002
Drescher

b)
Tag der ersten Eintragung:
29.10.1970
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 71 ff.
2b)
Eingetreten:
2. Vorsitzende:
Madel, Martina, Karben
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzende:
Schlicht, Wolfgang, Karben, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Erster Vorsitzender:
Heydt, Dieter, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
02.07.2002
Hömberg
3a)
Es vertreten der erste Vorsitzende und der erste
Kassierer allein, der zweite Vorsitzende und der erste
Pressewart jeweils gemeinsam mit einer der anderen
Personen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist
ausschließlich für den folgenden Fall beschränkt: Soll
der Verein durch ein Geschäft im Wert von EUR 300,-und mehr verpflichtet werden, so muss der Vorstand
dem Geschäftspartner einen mit einfacher Mehrheit
gefassten Zustimmungsbeschluss des Gesamtvorstands
oder der Mitgliederversammlung vorlegen können.
Widrigenfalls tritt eine Verpflichtung des Vereins durch
diesen Geschäftsbeschluss nicht ein.
a)
Die Mitgliederversammlung vom hat die Änderung der §§
6, 14 ,17 und 24 der Satzung beschlossen.
a)
16.07.2002
Hömberg
4a)
01.01.2005
System

b)
Zuständigkeit des
Registergerichts zum 01.01.2005
geändert durch das
Gerichtsorganisationsgesetz in
der durch das Zweite Gesetz zur
Verwaltungsstrukturreform vom
20.12.2004 (GVBl. Teil I S. 506)
geänderten Fassung; nunmehr
Amtsgericht Frankfurt am Main.
5b)
Nicht mehr
Erste Schriftführerin:
Wiechert, Sigrid, Karben, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Erster Schriftführer:
Dr. Jentsch, Harald, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
25.07.2007
Diehl

b)
Eintragung Nr. 1 ergänzt:
Satzung Bl. 3-7,
Satzungsneufassung Bl. 71 ff
d.A.
6b)
Karben
a)
01.08.2007
Diehl

b)
Von Amts wegen eingetragen:
Eintragung vom 22.05.2002
berichtigt in:
7a)
Es vertreten der erste Vorsitzende und der erste
Kassierer allein, der zweite Vorsitzende und der erste
Schriftführer jeweils gemeinsam mit einer der anderen
Personen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist
ausschließlich für den folgenden Fall beschränkt: Soll
der Verein durch ein Geschäft im Wert von EUR 300,-und mehr verpflichtet werden, so muss der Vorstand
dem Geschäftspartner einen einstimmigen
Zustimmungsbeschluss des geschäftsführenden
Vorstandes, bzw. einen mit einfacher Mehrheit gefassten
Zustimmungsbeschluss des Gesamtvorstands oder der
Mitgliederversammlung vorlegen können. Widrigenfalls
tritt eine Verpflichtung des Vereins durch diesen
Geschäftsabschluss nicht ein.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 17
(Vorstand) beschlossen.
a)
16.12.2008
Leifert

b)
Satzungsänderung Blatt 201 d.A.
Fall 7
8b)
Geändert, nun:
1. Vorsitzende:
Madel, Martina, Karben
Geändert, nun:
2. Vorsitzender:
Heydt, Dieter, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
24.09.2009
Schuster

b)
Fall 8
Anmeldung Blatt 211 d.A.
9b)
Nicht mehr
Erster Kassierer:
Madel, Erhard, Karben, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Kassenwart:
Grieser, Pia, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
09.07.2010
Seltmann

b)
Fall 9
10b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
1. Vorsitzende:
Schirmer, Martina, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
20.05.2011
Seidler

b)
Fall 10
11b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Schirmer, Martina, Karben, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Dr. Jentsch, Harald, Karben, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Schriftführer:
Wollny, Sebastian, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
15.05.2013
Hewlett
b)
Fall 11
12a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 21
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
03.09.2015
Hewlett

b)
Fall 12

Satzung Blatt 183 ff Sonderband
13b)
Geändert, nun:
1. Schriftführer:
Dr. Jentsch, Harald, Rodgau, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Wollny, Sebastian, Karben, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Kassenwart:
Grieser, Pia, Karben, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Kassenwart:
Raschke, Thorsten, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
03.05.2016
Hewlett

b)
Fall 13
14b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Heydt, Dieter, Karben, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Gangel, Andreas, Karben, *XX.XX.XXXX
a)
12.07.2018
Hewlett

b)
Fall 14

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.