Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte gemäß § 26 Absatz 2 BGB derart beschränkt, dass Verfügungen jeglicher Art an Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten sowie Investitionen in das Anlagevermögen, die den Betrag von jeweils EURO 3.000,00 netto übersteigen oder die Aufnahme von Krediten nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung erlaubt sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Rohmann
Weitersburg
Vorstand
Robert Zahler-Jung
Weitersburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.05.1955 zuletzt geändert am 29.04.2005
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.06.1955 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.04.2006.
Von Amts wegen ergänzt.
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.