Handelsregister · VR 500287
Chronologischer Auszug
Turnverein 1889 Kieselbronn e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turnverein 1889 Kieselbronn e.V. b) Kieselbronn | a) Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. b) 1. Vorsitzender: Theilmann, Bernd, Kaufmann, Kieselbronn Stellvertretender Vorsitzender: Tannert, Hans-Jürgen, Kaufmann, Kieselbronn | a) Verein Satzung vom 06.01.1928 in Neufassung vom 28.03.2003 mit Änderung vom 26.03.2004, 03.04.2009, 26.03.2010. | a) 04.02.2015 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.02.2015. Tag der ersten Eintragung: 20.01.1928 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Tepe, Martin, Kieselbronn, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Rehmann, Achim, Kieselbronn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Theilmann, Bernd, Kaufmann, Kieselbronn Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Tannert, Hans-Jürgen, Kaufmann, Kieselbronn | a) 14.04.2015 Lamadé | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 5 (Mitgliedschaft), § 7 (Beiträge), § 12 (Ausschüsse), § 13 (Vereinsrat), § 16 (Datenschutz/Persönlichkeitsrecht), § 17 (Haftung), § 18 (Auflösung) und § 19 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 01.08.2017 Walter b) Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 43-46 | ||
| 4 | a) Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorstand Sport, der Vorstand Finanzen, der Vorstand Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit und der Vorstand Sportstätten und Gebäude. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 3000, 00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen ( z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/ Sportlerinnen, Trainern/ Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienstleistung oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000, 00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000, 00 EUR sind für den Verein nur verbindlich wenn der Gesamtvorstand zustimmt. b) Bestellt als Vorstand Sport: Günther, Rainer, Straubenhardt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand Finanzen: Tepe, Martin, Kieselbronn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit: Dietrich, Kai Alexander, Kieselbronn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand Sportstätten und Gelände: Rehmann, Achim, Kieselbronn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Tepe, Martin, Kieselbronn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Rehmann, Achim, Kieselbronn, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand), §13 (Vereinsrat),§ 16 (Datenschutz/ Persöhnlichkeitsrecht) und §19 (Inkrafttreten der Satzung)beschlossen. | a) 17.06.2019 Falzone b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 62-65 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.