Handelsregister · VR 331036
Chronologischer Auszug
Turnverein 1888 Schlierbach e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Turnverein 1888 Schlierbach e.V. b) Heidelberg | a) Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. b) 1. Vorsitzender: Klormann, Karl-Rainer, Malermeister, Heidelberg 2. Vorsitzende: Bösen-Schieck, Margit, Hausfrau, Heidelberg | a) Verein Satzung vom 14.04.1978 | a) 11.02.2014 Porazan b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 21.11.1978 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Böning, Martin, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Walla, Martin, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Klormann, Karl-Rainer, Malermeister, Heidelberg Nicht mehr 2. Vorsitzende: Bösen-Schieck, Margit, Hausfrau, Heidelberg | a) 12.06.2018 Kaluza | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der 1. Vorsitzende ist alleine vertretungsberechtigt, im Übrigen vertreten der 2. Vorsitzende und der Kassenwart den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,- € sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/Sportlerinnen, Trainern/Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstands gem. § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,- € sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 2.000,- € sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist. b) Bestellt als Kassenwart: Mikasa, Hans, Bammental, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere die allgemein Vertretungsregelung geändert. Der hierzu ermächtigte Vorstand hat am 04.03.2021 die Änderung der neugefassten Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 23.03.2021 Kretzler b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 55/62 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.